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Die künstliche Intelligenz kann in der Film,- und Medienwelt höchst unterschiedliche Aufgaben erfüllen. Natürlich gilt es, zahlreiche rechtliche, moralische, ethische und gestalterische Fragen zu klären, doch die Möglichkeiten, welche die künstliche (artificial) Intelligenz, kurz KI bietet, erleichtern viele Arbeitsabläufe gerade auch in der Vorproduktion, bei den Dreharbeiten sowie der Postproduktion von Filmen und Medienprodukten aller Art. Es ist daher wenig verwunderlich, dass viele Kreative und praktisch alle großen Produktionshäuser und Dienstleister der Medienindustrie inzwischen mit KI arbeiten.

Hinweis: Wir berichten seit vielen Jahren über die Künstliche Intelligenz, nun haben wir einen neuen Menüpunkt unter "Filmschule" hinzugefügt, unter dem Fachartikel dazu aufgelistet werden. Weitere Artikel, aber auch News und Kommentare findet man in der Suchfunktion des Movie-College unter den Stichworten "Künstliche Intelligenz" und "Artificial Intelligence"

 

Anwendungsgebiete

Streaming-Anbieter nutzen die KI um noch effektivere Aussagen über die Wünsche der Zuschauer*Innen treffen und entsprechende Produktionsentscheidungen machen zu können. So beeindruckend die generative KI auch sein mag und so sehr sie auch Möglichkeiten zur Produktivitätssteigerung in sich trägt, der Hype, den sie bei ihrem Erscheinen ausgelöst hat, wird sicher auch auf so manche Ernüchterung stoßen. Eines der größten Probleme ist, dass die KI dazu neigt, falsche Informationen abzuliefern und Dinge zu erfinden oder auch falsch zu verstehen. Auch das Erkennen von Falschinformationen oder das Herausfiltern fehlerhafter Informationen wird über lange Zeit oder vielleicht auch auf ewig nicht zufriedenstellend funktionieren. Auch die erhofften Produktivitätssteigerungen werden mit den Fehleranfälligkeiten der KI zu kämpfen haben.

 

Drehbücher

In eine ähnliche Richtung gehen Algorthmen, welche Drehbücher analysieren und Vorhersagen über den möglichen Erfolg treffen können. Handlungsmuster und Figurenkonstellationen, die besonders gut bei den Zuschauer*Innen ankommen, können so schnell identifiziert werden. Die KI kann nach bestimmten Mustern, die sie selbsttätig erkennt, Drehbücher schreiben. Sie kann realen Drehbuchautor*Innen bei der Recherche und beim Formulieren helfen.

Man darf dabei allerdings nicht ganz aus den Augen verlieren, dass dies auch zu einer thematischen Verengung der erzählerischen Bandbreite führen kann. Wenn alle Drehbücher nach dem angeblich "optimalen" Erzählmuster gestrickt sind, werden sich auch die Filme mit großer Sicherheit allzusehr ähneln.

Personalisierung

Den Zuschauern selbst können noch viel präziser Filmempfehlungen gegeben werden, höchst persönalisiert und sehr individuell abgestimmt. Trailer zu einzelnen Filmen können viel besser optimiert werden, weil sie alle Aspekte der Interessensgenerierung optimal berücksichtigen.

Begutachtungen

Produktionsfirmen, Finanziers, Filmförderer, Investoren und Filmversicherer können sich von der KI Einschätzungen erstellen lassen, wie der voraussichtliche kommerzielle Erfolg eines künftigen Filmes wohl ausfallen wird. Damit können die finanziellen Risiken minimiert werden. Arthouse Filme fallen bei dieser Art von Bewertung allerdings völlig durch das Raster.

Postproduktion

In der Postproduktion kann die KI viele Aufgaben besser als menschliche Fachkräfte lösen und zudem viele zeitraubende routinearbeiten selbsttätig erledigen. Das betrifft auch Bereiche wie Bild,- und Tonrestauration, Bearbeitung, Korrektur. Visuelle Effekte können präziser eingefügt werden, Materialien im Schnitt besser sortiert, identifiziert, übersetzt und editiert werden.

Teile der Farbkorrektur können von der KI übernommen und automatisiert werden. Lichtstile können nachträglich über Aufnahmen gelegt werden.

Selbst Sound-Effekte vom Geräuschemacher oder das Sound-Design oder auch die Herstellung von Score-Musik können durch die KI zum Teil oder auch vollständig übernommen werden. Auch hier sei angemerkt, dass es das Individuelle von Kreativen Menschen ist, welches etwas Besonderes, etwas Ungewöhnliches entstehen lassen kann. Es stellt sich natürlich die Frage, inwieweit Kompositionsstrukturen und Muster, welche die KI von vorhandenen Musiken extrahiert und zur Neukombinationen anderer Musik verwendet, nicht doch auch geistiges Eigentum ihrer Urheber sind.

VFX

Die Möglichkeiten der Bild,- und Tonmanipulation werden enorm erweitert. Insbesondere die Visual Effects profitieren enorm von der KI. Aus archivierten Filmaufnahmen von Schauspieler*Innen können gänzlich neue Szenen und ganze Filme geschaffen werden, ohne dass die Schauspieler dafür benötigt werden. Verstorbene Stars können so theoretisch in neuen Filmen mitwirken. Dabei werden auch ihre Stimmen synthetisiert und neue Dialoge können lippensynchron generiert werden.

Keying funktioniert viel perfekter als man es bisher von Green,- und Blue Screen gewohnt ist. Bildelemente können nach Belieben ausgetauscht, von der KI können neue generiert werden, Bildformate künstlich erweitert, aus 4:3 können 16:9 Filme generiert werden, ohne etwas croppen zu müssen.

 

Kritik der Kreativen

Wie so oft bei technologischen Innovationen, sind diese da, bevor es rechtliche Rahmenbedingungen für ihren Einsatz gibt. Das ist auch bei den meisten Themen nicht notwendig, doch bei der Künstlichen Intelligenz und ihrem umfassenden Einfluss auf so viele Arbeits,- und Lebensbereiche ist es dringend angesagt.

So reklamieren die Autoren und andere Künstler, dass es ein Diebstahl geistigen Eigentums sei, ohne Erlaubnis und Vergütung KI-Algorithmen mit ihrer kreativen Arbeit zu trainieren.

Für die Entwickler der Künstlichen Intelligenz-Systeme ist es gängige Praxis, die Werke von Künstlern als Trainingsgrundlage zu benutzen, um der KI die Fähigkeit zu geben, eigenständige Arbeiten durch Neukombination zu produzieren. Sie tun dies getarnt hinter irgendwelchen diffusen "Fair Use" Richtlinien, die das, was die KI eigentlich tut, in keiner Weise abdecken. Die allermeisten Arbeiten, die für das Training der KI-Algorithmen genutzt werden, haben Menschen erschaffen und ein großer Teil der Arbeiten ist urheberrechtlich geschützt.

Kein Wunder also, dass viele Kreative dagegen protestieren. Der Streik der Autoren und Schauspieler im Jahr 2023 war da nur ein kleiner Vorgeschmack auf das, was da auf die Gerichte und Gesetzgeber zukommen wird. Ende 2023 hat die New York Times Klage gegen Open AI, das Unternehmen hinter ChatGPT eingereicht, weil die KI mit tausenden von Artikeln der Tagezeitung trainiert wurde.

Das schwierige an dieser Situation ist, dass mögliche Lizenzzahlungen für die Nutzung geistigen Eigentums zum Training einer KI können sich dann wieder nur die Tech-Giganten Google, Microsoft, Meta oder Apple leisten,- nicht aber kleine unabhängige KI-Schmieden. So werden die berechtigten Forderungen von Kreativen unbeabsichtigt vielleicht noch ein weiterer Baustein zur Festigung von Tech-Monopolen.

 

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