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Filmbewertung 5000

Nein, ganz so kleinteilig wie auf unserem Teaser-Bild werden Filme selbst im Bürokratieland Deutschland nicht bewertet,- meist werden sie von eine fünfköpfigen Kommission in einer Vorführung gemeinsam angeschaut und dann diskutiert.

 

Manchmal laufen sie einem wenn man DVDs in die Hand nimmt oder Kinoplakate anschaut über den Weg, Begriffe wie Prädikat Wertvoll und "Prädikat Besonders Wertvoll". Wer entscheidet da überhaupt und welchen Sinn macht das eigentlich? Der Name ist Programm, es riecht nach Behörde und Prüfungskommission, was steckt hinter den "amtlichen" Bewertungen von Filmen? In Deutschland gibt es die "Filmbewertungsstelle", deren Sitz in Wiesbaden ist, dort werden Filme gesichtet, beurteilt und unter Umständen auch mit Prädikaten bedacht. Gesichtet werden die Filme allerdings nicht automatisch, sondern nur im Auftrag und nur gegen eine recht hohe Gebühr, welche in der Regel Filmproduktionsfirmen oder Filmverleihe ausgeben, um die Vermarktung ihrer Filme zu befördern. Inzwischen wird das Fortbestehen dieser Einrichtung in Frage gestellt, Grund genug, sich die Hintergründe und Arbeit der Filmbewertungsstelle genauer anzuschauen.

Filmbewertungen gab es schon sehr früh in der Filmgeschichte, allerdings hatten diese einen anderen Hintergrund als dann später ab den 50er Jahren. Man kann es auch so ausdrücken,- Filmbewertungen waren früher enge Verwandte der Filmzensur, allerdings eben nicht in Form von Aufführungsverboten oder Änderungen von Filmen sondern durch Empfehlungen. Je nach historischem Kontext kamen aber derartige "Empfehlungen" zeitweise auch einer Art Zensur gleich, weil man nur die empfohlenen Filme sichtbar machte und die anderen im Nirwana verschinden ließ.

 

Schwierige Vergangenheit

Dies war in Deutschland in der NS-Zeit der Fall, wo die nationalsozialistische Regierung Filme mit unterschiedlichen Prädikaten versehen hat, die letztlich deren Eignung für die Propaganda der NSDAP bescheinigen sollten. Die Prädikate hatten direkte Konsequenzen für die Filmproduktion und  die Verbreitung von Filmen im Nazideutschland. Filme, die der NS-Propaganda entsprachen, wurden mit positiven Prädikaten ausgezeichnet. Meist erhielten sie Steuererleichterungen und wurden bevorzugt in Kinos gezeigt. Entsprechend lauteten die Prädikate:

  • "Staatspolitisch wertvoll" (Das bedeutete, dass der betreffende Film Rassismus, Militarismus oder Führerkult besonders unterstützte)
  • "Künstlerisch wertvoll" (Vergeben an Filme, die der Kunstvorstellung der Nationalsozialisten entsprachen und zugleich der NS-Führung politisch genehm waren)
  • "Volkstumspflege" (Wie der Begriff schon sagt, wurden hiermit Filme gekennzeichnet, die „deutsche Kultur“ und „Volksgemeinschaft“ betonten)
  • "Jugendwert" (Hiermit wurden Filme gekennzeichnet, die NS-Ideologie an junge Menschen weitergaben)
  • "Kulturell wertvoll" (Damit waren Filme gemeint, die vielleicht nicht unbeding künstlerisch hochwertig waren, sich aber mit deutsche Kultur und dem kulturellen Erbe beschäftigten)
  • "Volksschädlich und kulturbolschewistisch" (Auch dieses Prädikat ist selbsterklärend, damit wurden Filme, die politisch unerwünscht oder gefährlich eingestuft wurden gekennzeichnet. Das Prädikat kam einem Aufführungsverbot gleich)

Neustart

Als im Jahre 1951 die Filmbewertungsstelle Wiesbaden (FBW) am 11. Mai gegründet wurde, lautete ihr Auftrag, "Filme auf ihre künstlerische, technische und pädagogische Qualität zu prüfen und zu bewerten". Vielleicht war es damals nicht allzu geschickt, mit "Filmbewertung" und "Prädikat", also ähnlichen Begriffen zu arbeiten, wie sie noch sechs Jahre zuvor von den Nazis verwendet wurden. Seitdem werden jedenfalls in Wiesbaden das "Prädikat Besonders Wertvoll" und das "Prädikat Wertvoll" vergeben, die in Anlehnung an die NS-Vorgängerprädikate ebenfalls mit Steuererleichterungen verbunden waren. Der erste Film, der damals von der Bewertungsstelle geprüft wurde und ein Prädikat erhielt, war "Der Verlorene" (Regie: Peter Lorre, D. 1951)

Dieser Umstand, dass solch ein Prädikat unter Umständen mit erheblichen finanziellen Konsequenzen verbunden war, gab der Filmbewertungsstelle eine eigentlich unangemessene Macht. Diese führte sogar so weit, dass die Filmbewertungsstelle in den 50er Jahren in einigen Fällen Schnittvorgaben zur Voraussetzung machte für den Erhalt eines Prädikats. Viele dieser Einmischungen in die Gestaltung der Filme sind nie öffentlich gemacht worden. Einer dieser Eingriffsversuche ist aber doch bekannt geworden und dokumentiert worden, nämlich Bernhard Grzimeks Dokumentarfilm "Serengeti darf nicht sterben". Die Filmbewertungsstelle machte für die Vergabe des Prädikats "Wertvoll" zur Bedingung, dass Grzimek zwei Änderungen an dem Film vornehmen sollte. Der Tierfilm-Regisseur wehrte sich jedoch gegen diese Art der Zensur und legte Widerspruch ein bei der Behörde. Daraufhin hat eine andere Jury den Film erneut begutachtet und ihm ohne jede Änderung das begehrte Prädikat verliehen. Der Fall hat auf jeden Fall Wellen geschlagen und mit dazu geführt, dass die FBW seit 1960 keine "Schnittempfehlungen" mehr ausgesprochen hat.

 

Kritik an der FBW

In den folgenden Jahrzehnten gab es dennoch immer wieder Proteste gegen die Filmbewertungsstelle. So etwa den Protestfilm "Besonders wertvoll" (Regie: Hellmuth Costard, D.1968), ein Independent-Filmfestival in Köln nannte sich "Prädikat besonders Wertlos". Völlig unverständlich war 1988 die Vergabe des Prädikats Wertvoll an den Film Rambo III. Grundsätzlich sind es vor allem große Produktionsfirmen, allen voran US-Konzerne, die ihre Produkte zur Bewertung einreichten, weil die Prädikate indirekt Werbung für die Filme machten. Kleine Filmproduktionen haben oft gar nicht das Geld, um die Filmbewertungsstelle und die separat für eine Altersfreigabe notwendige FSK (Freiwillige Selbstkontrolle) bezahlen zu können. Auch in anderen Ländern gibt es so etwas wie Filmbewertungen, doch die nehmen gleichzeitig auch eine Altersfreigabe vor. Nur in Deutschland ist die Bürokratieliebe so groß, dass man hierfür eine separate Behörde gegründet hat, die nochmals zusätzliche Kosten verursacht. Die Gebühren für die FBW liegen für einen 90 Minuten Film bei mindestens 2000,- Euro und für die FSK mindestens 6000,- Euro. (Für Filme von Filmstudenten, Kinderfilme, Dokumentarfilme und von den deutschen Ländern geförderte Filme gibt es ermäßigte Gebühren).

Für eine Low-Budget Produktion sind 8000,- Euro ein Betrag, den die Produzenten nach oft mühsamen Produktionsphasen mit wenig Geld einfach nicht noch zusätzlich aufbringen können. Deshalb kommen kleine Produktionsfirmen erst gar nicht in den Genuss von Vergnügungssteuer-Ermäßigungen und sie können auch nicht im Sinne der Referenzförderung bei der FFA Förderung erhalten. Damit werden finanzstarke Produktionsfirmen und Verleihe eindeutig bevorzugt. Andererseits steht die FBW auch für einen Qualitätsbegriff für das Filmschaffen, insbesondere natürlich das in Deutschland. Ob dieser von einer Art Behörde festgelegt werden muss, kann man diskutieren. Die Gutachter, in der Regel fünf Personen, die übrigens aus allen Bundesländern kommen, werden für jeweils drei Jahre in die Kommission berufen. Es müssen ausgewiesene Filmfachleute sein und sie arbeiten ehrenamtlich. Die Jurymitglieder kann man auf der Seite der FBW abrufen: https://www.fbw-filmbewertung.com/jurymitglieder

Aktuell (2024) wird in Zusammenhang mit der Novellierung des Filmförderungsgesetzes darüber diskutiert, die Filmbewertungsstelle abzuschaffen. Darüber ist sich auch die Filmbranche nicht ganz einig, so ringen manche um den Erhalt der FBW während andere sie für unnötig und aus der Zeit gefallen betrachten.

 

Andere Filmländer

Auch in manchen anderen Ländern werden Filme bewertet, mit ähnlichem Hintergrund und auch dort regt sich immer wieder Kritik. In England etwa wird das von dem British Board of Film Classification vorgenommen und die Bewertungen bzw. die gleichzeit vorgenommenen Altersfreigaben sind häufig nicht nachvollziehbar. Um dagegen zu protestieren, hat der Regisseur Charlie Shackleton eigens dafür seinen Film „Paint Drying“ verwirklicht und damit die Kommission gezwungen sich die gesamten 607 Minuten Laufzeit anzuschauen. Er betrachtete seinen Film als Protestfilm gegen diese Bewertungsstelle. In Frankreich gibt es keine der Filmbewertungsstelle ähnliche Einrichtung. Die "CNC" (Centre National du Cinéma et de l'Image Animée), das Nationalzentrum für Film und bewegte Bilder nimmt lediglich eine Altersfreigabe vor. In Spanien kümmert sich das "Instituto de la Cinematografía y de las Artes Audiovisuales" (ICAA), owohl um die Altersfreigaben als auch die künstlerische Bewertung von Filmen. Diese ist im positiven Fall mit einer Produktionsförderung oder auch einer Vertriebsförderung verbunden. 

Die allermeisten Länder beschränken sich jedoch auf eine Altersfreigabe und diese wird zumeist von selbstregulierten Organisationen der Filmindustrie vorgenommen. Dass eine wie auch immer geartete qualitative Bewertung, so wie in Deutschland, vorgenommen wird, ist weltweit die Ausnahme.

 

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