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Vorbereitungen

Kalkulationen folgen stets einer klaren Systematik, bei der zunächst Kosten, die vor dem eigentlichen Drehbeginn liegen, erfasst werden.

Diese Kosten fallen in den so genannten „Development-Bereich“, das heißt der Produzent oder eine TV- Redaktion hat in Vorbereitung eines Filmes gewisse Investitionen im Voraus getätigt.

 

Soll etwa ein Roman verfilmt werden, so müssen die Filmrechte an dem Stoff erworben werden, wird ein Drehbuch in Auftrag gegeben, muss der Autor/die Autorin bezahlt werden. Reisekosten zu evtl. Koproduzenten, für die Besetzung oder zu Verhandlungspartnern müssen ebenso übernommen werden, wie der Erwerb von Archivmaterial (bei historischen Dokumentationen) etc.

 

Welche Positionen sind damit im Einzelnen gemeint?

 

1. Vorkosten/Development

An dieser Stelle können Sie Kosten, die vor dem Zeitpunkt der Kalkulation direkt projektbezogen angefallen sind, pauschal angeben. Reisekosten zum Beispiel, oder die Herstellung von Broschüren (Outlines) um das Projekt zu pitchen (vorzustellen). Auch die Präsenz auf Filmmessen oder bei Coproduktionstreffen fällt in diesen Bereich. Reisekosten für Casting können ebenfalls zu den Vorkosten gehören. In der Regel sollte dieser Wert aber nicht zu hoch ausfallen, und nicht mit den H.U. (Handlungskosten) verwechselt werden.

 

2. Rechte und Manuskript

An dieser Stelle werden etwa die Drehbuchrechte, die Kosten für Exposé und Treatment (die in der Regel auf den Gesamtpreis des Drehbuchs angerechnet werden), evtl. Kosten für dramaturgische Überarbeitungen oder neue Überarbeitungen des Buches (third, fourth draft..) kalkuliert. Auch ein Script Doctor fällt in diesen Bereich.
Auch die Rechte für Musikkompositionen oder Archive werden hier berücksichtigt.

 

3. Lizenzgebühren.

Unterschätzen Sie nie die Lizenzgebühren. Wenn Sie beabsichtigen, Archivmaterial oder Musiktitel von Schallplatten zu verwenden, klären Sie vorab, welche Rechte Sie für welche Verwertung (TV, Kino, Kabel, Satellit, regional, weltweit etc.) benötigen, und welche Preise dafür verlangt werden. Historisches Bildarchivmaterial kann leicht Minutenpreise von 10-20.000 DM kosten, und selbst Fotos werden mit 500-1.000 DM pro Stück berechnet.

 

4. Musikrechte.

Ein Betrag von 30.000,- und mehr kann leicht für einen einzelnen Musiktitel draufgehen. Eine wunderbare Möglichkeit, aus Unwissenheit oder zu später Abklärung der Rechtesituation Lehrgeld zahlen zu müssen. Also: Vorsicht!

 

Auch die Textrechte oder Komposition eines Musiktitels können teuer werden. Schon zahllose Produzenten sind da in die „Volkslieder“ – Falle getappt. Haben mal eben in einer Szene die Schauspieler ein altbekanntes Lied trällern lassen, was dann später das Budget mit nicht geplanten 20.000 Dollar belastet hat. Glauben Sie nicht? – Dann lassen Sie doch in ihrem nächsten Werk in einer Geburtstagsszene  “Happy birthday to you singen“!  Hinterher werden Sie´s glauben.

 

Also: Sie sollten immer wissen, was Sie tun, oder besser nicht tun. Mit Rechten ist nicht zu spaßen! Sie sollten sich immer sicher sein, dass Sie die Rechte,  die Sie später verkaufen wollen, auch besitzen. Wenn nämlich nur ein einziges Bausteinchen Ihres Filmes nicht rechtlich abgeklärt ist, kann das Ihr Projekt ganz schön ins schleudern bringen.
Mit Plattenverlagen etwa, kann man viel entspannter im Vorfeld verhandeln, wenn die betreffende Musik noch nicht fester Bestandteil der Endmischung ihres Films geworden ist.

 

5. Umsetzung

In CineCalc werden diese Positionen gleich zu Anfang der Kalkulation erfasst, schließlich fallen sie in der Regel auch früher als andere Kostenbereiche an, nämlich in der Entwicklungsphase des Projekts. Die entsprechende Übersicht sieht so aus:

 

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