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Eine Firma gründen

Der Vorgang einer Firmengründung ist recht einfach. Man kann sich bei der Stadtverwaltung/Kreisverwaltungsreferat gegen eine geringe Gebühr (je nach Ort ca. 15,- bis 25,- Euro) einen Gewerbeschein als Einzelfirma besorgen. Andere Firmenstrukturen (GmbH, AG etc.) sind aufwändiger in der Verwaltung und teurer in der Gründung. Eine Einzelfirma ist für den Firmennamen im Filmvorspann und für Verträge ausreichend. Zahlreiche Filmproduktionen arbeiten in dieser Gesellschaftsform.

Vorher sollte aber geklärt werden, ob der geplante Firmenname nicht schon vergeben ist. Früher durften Einzelfirmen nur den Namen der Inhaber tragen, seit ein paar Jahren aber kann man auch bei dieser Gesellschaftsform Fantasienamen verwenden. Das kann sonst eventuell Ärger bedeuten, wenn man zufällig einen bereits existierenden Namen oder gar eine Marke verwendet. Da hilft z. B. das Internet mit seinen Suchmaschinen. Marken kann man einsehen im Deutschen Patentamt (leider nur dort, es gibt Niederlassungen des Patentamtes in München und in Chemnitz).

Als Firma muss man jährlich Gewinn und Verlustrechnungen als Steuererklärung (um genau zu sein als „Gewinnfeststellungserklärung“) abgeben und kann sich die in den gekauften Waren (Filmmaterial, Videos, Kopierwerk etc.) enthaltene Steuer (19%) vom Finanzamt erstatten lassen.

Sobald die Firma gegründet ist, kann man Briefe unter dem Namen versenden und auch Rechnungen stellen. (Dann muss man auch selbst Mehrwertssteuer erheben und später ans Finanzamt abführen!) Es ist wirklich recht einfach, die formale Seite einer Firmengründung zu bewältigen. Diese dann auch gut zu führen ist eine kompliziertere Aufgabe, aber auch das kann man hinkriegen.

Movie-College-Team
 

bei der Gründung einer Filmproduktionsfirma ist immer das große Haftungsrisiko zu beachten (z. B. bei Verletzungen fremder Urheber- und Persönlichkeitsrechte). Bei einer GbR oder Einzelfirma haftet der Produzent auch mit seinem gesamten persönlichen Vermögen. Deshalb sollte nach Möglichkeit eine GmbH gegründet werden (Stammkapital in Deutschland allerdings 25.000 EUR).

Hans-Jürgen Homann
 

 

Film-Musik und Titel schützen

 
Die Filmtitelkann man sich registrieren lassen über die SPIO, die Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V. Gegen eine Gebühr veröffentlicht die SPIO regelmäßig neue Titel von Produzenten und Verleihern. (Kontakt: Frau Grau, Tel: 0611-77 891-23) Diese Registrierung, die auch fälschlich Schutz genannt werden, sind eigentlich nur Beweissicherungen. Falls jemand anders den Titel verwendet muss man trotzdem selbst juristische Schritte gegen diesen einleiten. Allerdings verfügt man mit der Titelregistrierung dann über einen Beweis, dass man die Idee zuerst hatte.

Musik wird, wenn Sie diese erstellt haben, durch die Meldung bei der Gema registriert.

Movie-College-Team
 
 

Fremde Personen im Bild

 
Wenn Personen im Bild zu sehen sind, die nicht als Komparsen oder Schauspieler ihr Einverständnis gegeben haben, kann es Probleme geben. Wenn mehr als 7 Personen im Bild zu sehen sind, verfällt in der Regel das Persönlichkeitsrecht, man gehört dann zu einer Menge oder Gruppe.
Movie-College-Team
 

Problematisch wird es immer dann, wenn eine Person als Individuum erkennbar ist und nicht „in der Masse verschwindet“. Fällt einem Passanten z. B. ein Sandwich aus der Hand und konzentriert sich die Kamera darauf, so könnten die Bildnissrechte verletzt sein.

Hans-Jürgen Homann
 
 

Nutzungsrechte: Filme für eine Hochschul-Bewerbung

 
Unter den Bewerbungsfilmen an deutschen Hochschulen sind sehr viele, bei denen die Rechte nicht eingeholt (gekauft) wurden. Bisher hat das unseres Wissens nach, noch nie jemand reklamiert, denn die Sichtungen für die Auswahl von Bewerbern stellen ja auch keine öffentliche Aufführung dar. Also unsere Einschätzung: Wenn es nur für die Bewerbung ist, dann geht alles.

Nur bei jeder Art von öffentlicher Aufführung, Vervielfältigung, Sendung etc. ist es unbedingt erforderlich, die Nutzungsrechte an Bild, Inhalt, Musik etc. zu besitzen. Falls der Bewerbungsfilm so wundervoll wird, wie wir hoffen, wäre es andererseits schade, ihn nie öffentlich zeigen zu können, weil die Rechte fehlen. Deshalb solltet ihr zumindest im Bild (Fernseher im Bild etc.) keine Elemente zu verwenden, auf denen Drittrechte liegen. Die Musik kann man später nachträglich leichter auswechseln, falls man den Film doch irgendwo aufführen möchte.

Movie-College-Team
 
 

Gemafreie Musik?

 

Musik gibt es auch Gemafrei. Meist sind dies spezielle Firmen, die vorproduzierte Musik anbieten und man muss einen Minutenpreis für die kommerzielle Verwertung bezahlen. Wichtige Anbieter solcher Musikarchive: Sonoton, BMG Ariola (Zomba, Tel: 040-422 51 05) oder speziell für Multimedia Audiototal. Aber wie gesagt: Diese sind alle gebührenpflichtig und machen Sinn wenn genügend Geld und die kommerzielle Verwertung gegeben sind.

Die preiswerteste Lösung wäre, einen jungen Musiker/Komponisten anzusprechen und zu bitten die Musik kostenlos herzustellen. Viele Musiker suchen einen Einstieg in die Filmmusikszene und sind froh, einen Film als Demo zu haben. Entsprechende Anfragen veröffentlichen wir kostenlos im Bereich „New Talent“ des Movie-College (zu finden im Service ).

Movie-College-Team
 
 
 

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