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Die Geschichte des illegalen Filmeschauens: Grauzonen, Schwarzkopien, Bootlegs – Wir blicken auf die Geschichte der „dunklen“ Seite des Films. „Mama, wann kommt Papa wieder?“ fragt ein Junge seine Mutter beim Gang nach Hause. „Noch vier Mal singen“, antwortet diese. Wo ist Papa? Die Antwort liefert uns der Werbe-Spot wenige Sekunden zuvor: Im Knast. Sein Verbrechen: Raubkopieren. Den meisten Lesern dürfte dieser Werbespot bekannt vorkommen. Jeder, der schonmal eine DVD abgespielt hat, wird sich auch an diesen – unzählige Male parodierten – Spot erinnern.

Die Geschichte des Raubkopierens und der Piraterie – und des Kampfes dagegen – reicht weit zurück. Bereits in der Zeit des Stummfilms wurden unlizenzierte Kopien von Filmmaterial angefertigt, die jedoch in ihrer Herstellung aufwendig, teuer und somit wenig verbreitet waren. In den 70ern und 80ern wurden Raubkopien in der Regel über VHS-Kassetten, Disketten und ab den 90ern als CDs angefertigt. Dazu zählten auch Aufnahmen beziehungsweise Mitschnitte, die mit VCR-Playern möglich waren – sogenannte Bootlegs. Der VCR war mit seiner Markteinführung 1972 auch Gegenstand der ersten großen Diskussion um Raubkopien. Bootlegs galten dabei lange als Grauzone, ehe 1976 der Copyright Act verabschiedet wurde, der das Verbreiten der Mitschnitte unter Strafe stellte. In den 80ern verschärfte sich das Thema. Jack Valenti, damals Präsident der Motion Picture Association, bezeichnete den VCR gar als „parasitäres Instrument“. Die Skepsis Hollywoods vor der neuen Technologie war zu diesem Zeitpunkt so groß, dass Steven Spielberg sich sechs Jahre lang weigerte, seinen Film „E.T. – Der Außerirdische“ (1982) im Heimkinomarkt zu veröffentlichen. Den Siegeszug der Videokassette konnten diese Maßnahmen jedoch nicht aufhalten und der anfänglich verpönte Markt wurde schon bald einer der wichtigsten Umsatzmöglichkeiten für Hollywood, wie auch zum Wirtschaftsmodell ganzer Studios, beispielsweise Charles Bands Full Moon Features. Raubkopien in dieser Zeit waren zumeist dem Umstand der Verfügbarkeit geschuldet. Nicht jede Stadt hatte einen entsprechenden Laden, um Filme auszuleihen oder zu kaufen. Legal blieb daher oft nur der sündhaft teure Weg über den Versandkatalog. Zudem war der Umweg über Raubkopien und Bootlegs, die man entweder über Freunde, unter der Ladentheke oder über Schwarzmärkte bekam, der einzige Weg, in Deutschland indizierte Filme zu sehen. Darunter viele Horrorfilme wie beispielsweise Peter Jacksons „Braindead“ (1992).

 

Der Siegeszug des Streamings

Mit dem Aufkommen des Internets in den 90ern stellten sich auch neue Möglichkeiten, aber auch Herausforderungen. Das Internet machte das Teilen und die Verbreitung von medialen Inhalten leichter als je zuvor. Auch Dank ersten Platzhirschen wie Napster, einer illegalen Peer-To-Peer Sharing-Site, die das kostenlose Teilen von MP3-Dateien ermöglichte. Selbiges etablierte sich durch Websites wie Kazaa sowie Saugstube. 2005 gesellte sich dazu dann noch eine der bekanntesten und umstrittensten Sharing-Sites: Mega-Upload.

Diese frühen Filesharing-Seiten hatten den Haken, dass Inhalte nur als Download verfügbar waren. Ein Umstand, der im Zuge der Verschärfung des Urheberrechts ab 2003 zu großen Abmahnwellen für viele Nutzer führten. Das führte zu dem Beginn der ersten Streamingseiten, da das Streamen im Gegensatz zum Downloaden nicht strafrechtlich relevant ist. Eine dieser Streamingseiten war kino.to von Saugstube-Gründer Dirk Böttcher, dass Kinofilme und Serien – oft schon vor der offiziellen Veröffentlichung – kostenlos zugänglich machte. Das Portal verdiente dabei Geld mit Werbung und Pop-Ups. Es folgten zahlreiche Nachahmer, darunter Kinox.to, das gerade in den 2010er-Jahren viel durch die deutsche Medienlandschaft geisterte.

Ebendiese Anbieter trafen die Filmlandschaft bis ins Mark – und bescherten dem Käufer ein jeder DVD die oben genannten Werbespots. Ironischerweise waren von diesen auf Raubkopien keine Spur. Ebenso ironisch: Die „You Wouldn’t Steal A Car“-Werbung von 2004 war selbst Gegenstand eines Copyright-Verfahrens, da die Ersteller die im Spot verwendete Schriftart nicht richtig lizenziert hatten. Die Schriftart war zudem eine illegale, über Piraterie-Seiten verbreitete, Kopie der originalen Schriftart des Typographen Just van Rossum.

Mit dem Aufkommen der legalen Streamingservices wie Netflix und Amazon Prime in den 2010er-Jahren nahm die Zahl der Zugriffe auf illegale Streaming-Anbieter ab. Im Zuge der Zersplitterung der Streaminglandschaft durch mehr Services wie auch gestiegene Kosten ist diese Entwicklung jedoch wieder gegenläufig.

 

Keine reine Einbahnstraße?

Hollywood beklagte lange Zeit, dass illegale Streaming sei das Ende der Filmbranche. Dieses Bild hat sich jedoch in den letzten Jahren ein Stück weit gewandelt. Der ehemalige Time Warner Chief Executive Officer Jeffrey Bewkes sprach etwa Anfang der 2012 in einer Investorenkonferenz etwa davon, dass man schon seit 30 Jahren, etwa durch das Teilen von TV- und später Online-Abos und anderweitige Möglichkeiten mit dem Thema des grauen beziehungsweise illegalen Schauens zu tun hätte. Trotz des Schadens sei am Ende der Gewinn aber größer, da am Ende mehr Abonnenten und (zu diesem Zeitpunkt immer noch wichtige) DVD-Absätze erzielt würden. Zu diesem Zeitpunkt war die HBO-Serie „Game of Thrones“ die am meisten illegal gestreamte Serie weltweit.

So entstand also auch ein Werbe-Effekt, von dem in bestimmten Fällen einzelne Firmen, Filme oder Filmemacher profitierten. Insgesamt fällt der Schaden für die gesamte Industrie aber insgesamt höher aus als dass diese daraus Vorteile zieht. Laut Deutschlandfunk beläuft sich dieser Schaden auf bis zu drei Milliarden Euro jährlich. Daher setzen Hollywood und Co. also ihren Kampf gegen die Grauzone fort.

 

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