Über ein Jahrzehnt lang dauerte der Rechtsstreit zwischen dem Kameramann Jost Vacano und der Bavaria / ARD über Nachvergütungen. Nun endlich wurde eine Einigung erzeilt. Der Streit betrifft nicht nur einen Einzelfall, sondern im Grunde genommen viele in der Mendienbranche. Vacano hatte die Kamera gemacht bei dem erfolgreichen Mehrteiler "Das Boot" und hatte Jahre nach der Ausstrahlung und Wiederholungen zusätzliche Vergütung eingefordert.
Das war auch durch einen 2002 vom Gesetzgeber als „Fairnessparagrafen“ eingeführten Passus abgedeckt. Dieser gesteht Urheber-Mitwirkenden an Filmwerken eine "angemessene" nachträgliche Vergütung zu, wenn die Einkünfte an diesen Filmwerken deutlich höher ausgefallen sind, als ursprünglich angenommen wurde.
Im Fall von "Das Boot“welches ein internationaler Kinoerfolg war und welches viele Fernsehaustrrahlungen, Video,- und DVD Verwertungen erlebte, an denen die Bavaria und die ARD verdienten, war genau das der Fall. Deshalb wollte Vacano nachträglich an diesen Einnahmen angemessen beteiligt werden.
Tatsächlich wurden Vacano nach jehrelangem Rechtsstreit 2018 vom Oberlandesgericht Stuttgart 315 000 Euro für die Ausstrahlung des Boots in den öffentlich-rechtlichen Sendern zugestanden und auch der Anspruch für Vergütungen bei weiteren Wiederholungen festgelegt. Doch die ARD Sender,- vertreten durch den SWR gingen in Revision wodurch der Fall vor dem Bundesgerichtshof landete. Der hob die erste Entscheidung wegen eines Berechnungsfehlers auf und verwies das Thema wieder ans Oberlandesgericht Stuttgart zurück.
Nun hat es endlich einen Vergleich gegeben. Danach erhält eine Abfindung von insgesamt 160 000 Euro. Diese ist einerseits für den inzwischen 87 jährigen Kameramann eine wichtige Genugtuung, zugleich aber auch Richtungweisend für viele andere Fälle, in denen Kameraleute eine Nachvergütung für erfolgreiche Projekte, die sie entscheidend mitgestaltet haben.
Darüber, ob und wie sich der Kameramann mit der damaligen Produktionsfirma, der Bavaria-Film geeinigt hat, ist nichts bekannt.