Kaum sind LED Scheinwerfer an den Filmsets dieser Welt etabliert, da irritieren Warnmeldungen über mögliche Gefahren. Sie bieten eine Menge Vorteile, was den Stromverbrauch, das Gewicht und die Anwendbarkeit angeht und arbeiten sogar ohne UV-Strahlung, welche beispielsweise bei echtem Sonnenlicht zu fürchten ist. Und auch die LED Leuchtmittel selbst enthalten im Gegensatz zu HMI Brennern oder Fluoreszenz bzw. den alten Energiesparlampen keine giftigen Substanzen. Also eigentlich alles in Ordnung, sollte man meinen.
Doch das stimmt nicht ganz, bereits 2017 haben wir im Movie-College über mögliche Gefahren durch LED Licht berichtet. Inzwischen tauchen zwar sehr selten, aber immer wieder mal Berichte auf, in denen Menschen durch LED Licht Schäden davongetragen haben. Beim letzten Zahnarztbesuch klebte direkt an der Behandlungslampe, welche ein gebündeltes, aber deutlich schwächeres Licht als die gängigen LED Filmscheinwerfer lieferte, ein großer Schwarz-Gelber Warnhinweis: "LED RADIATION. Do not stare into Beam. Class 2 LED Product". Wovor warnt das Schild da eigentlich? Was genau steckt dahinter?
Klassische Gefahren
Nun eigentlich weiß man seit Beginn der Filmscheinwerfertechnik, dass einige Scheinwerfer durchaus Risiken für die damit beleuchteten Menschen bedeuten, insbesondere bei höheren Leistungen. Waren die ersten leistungsstarken LED Stufenlinser (Fresnell) Scheinwerfer noch riesige Trümmer, weil die LEDs sonst vor Hitze geschmolzen wären, sind die neueren leistungsstarken LED Scheinwerfer kompakter und flößen uns nicht mehr automatisch durch ihre schiere Größe Respekt ein. Bisher waren leistungsstarke Scheinwerfer als HMI oder Hallogenleuchten groß, schwer sowie kostspielig und man wußßte instinktiv, dass da eine hohe Lichtleistung rauskommt. Das hat sich bei LED Licht geändert.
Neue Gefahren
Heute ist uns angesichts kompakter kleiner preiswerter LED Scheinwerfer der Respekt etwas abhanden gekommen. Zumal es bei den neuen Gefahren durch LED Scheinwerfer eben nicht um Lichtanteile im unsichtbaren Bereich geht, sondern um solche im sichtbaren Frequenzspektrum. Es geht um scheinbar weißes Licht und die Schädigungen entstehen durch ein Zuviel von diesem weißen Licht. Man kennt das aus anderen Bereichen, etwa von der Schneeblindheit oder auch Verletzungen der Hornhaut, wie sie bei Schweißern, die nicht ausreichend geschützt sind, auftreten können. Moderne LED Scheinwerfer und insbesondere jene, die das Licht stark bündeln, liefern eine hohe Lichtleistung. Das tun andere Scheinwerfer auch, doch bei LED gibt es eine Besonderheit.
Während wir es beispielsweise bei Halogen,- oder HMI Scheinwerfern mit einem kontinuierlichen Lichtspektrum zu tun haben, was bedeutet, dass in ihrem Licht alle Farben des Regenbogens enthalten sind, erzeugen LEDs ihr Weißes Licht durch den Mix von Rot, Grün und Blau (RGB) her. Dieses Licht hat kein komplettes Farbspektum, es täuscht dieses nur vor. Bei diesem Trick spielen blaue Leuchtdioden eine wichtige Rolle, vor der Entwicklung der blauen LED war es praktisch unmöglich, weißes LED Licht zu erzeugen. Die LEDs dienten viele Jahrzehnte lang nur als farbige Anzeigeelemente in der Technik in den Farben Rot, Gelb und Grün.
Doch ausgerechnet das blaue LED Licht steht im Verdacht, eine sogenannte Makuladegeneration hervorzurufen, eine Netzhauterkrankung, welche das Sehen beeinträchtigt. Insbesondere Filmlicht, welches mit Tageslichtfarbtemperatur (5600 Kelvin) arbeitet, hat einen besonders hohen Blauanteil. Und dieser Blauanteil schädigt die Netzhaut des Menschen acht bis zehnmal so stark wie alle anderen im weißen Licht enthaltenen Lichtwellen. Dieses Phänomen gibt es in schwächerer Form, weil es sich um diffuses Licht handelt, übrigens auch bei Fluoreszenslicht.
Schutzmaßnahmen
Grundsätzlich ist in diesem Zusammenhang der Abstand zur LED Lichtquelle und die Lichtart entscheidend, also anders ausgedrückt, es hängt von der Beleuchtungsstärke und der Farbtemperatur ab. Man sollte nicht in eine LED Lichtquelle mit weichem Licht (Diffus) aus einem geringeren Abstand als 20 Zentimeter schauen. Bei gebündeltem, also hartem Licht sollte man nicht direkt hineinschauen. Überhaupt sollte man es meiden, in LED Licht, welches einen blendet, hinein zu sehen. Das kann Kopfschmerzen, Müdigkeit oder auch Schlafstörungen zur Folge haben.
Grundsätzlich sollte der direkte Blick in die LED Lichtquelle vermieden werden. Licht mit einer niedrigeren Farbtemperatur unter 4000 Kelvin sollte bei Beleuchtungsstärken unter 1000 Lux unbedenklich sein. Wenn man höhere Farbtemperaturen verwendet, also beispielsweise die von Tageslicht bei ca. 5600 Kelvin, dann sollte die Beleuchtungsstärke unter 500 Lux bleiben. Wohlgemerkt wir sprechen hier von dem Licht, welches die Augen der Protagonisten und oder Schauspieler*innen trifft. Damit ist also Führung, Aufhellung und ggf. ein Augenlicht gemeint.
Das gilt natürlich auch für Kameraleute und Beleuchter, wenn diese für die Kontrolle in die Scheinwerfer schauen müssen, sollten sie unbedingt entsprechende Sonnenschutzbrillen oder noch besser orangefarbene Schutzgläser tragen.