
Der Begriff stammt aus Zeiten, als blockierte Schalter und Buchsen Geräte künstlich degradierten. Heute erledigt das die Software. Wir wollen uns damit beschäftigen, was es da alles für Varianten gibt und mit der juristischen Frage, ob die Gerätehersteller das überhaupt dürfen.
Früher waren zahlreiche Antifeatures noch rein mechanischer Natur. Da wurden bestimmte Knöpfe für Funktionen oder Buchsen für Verbindungen zu anderen Geräten einfach weggelassen oder abgedeckt, wurden bestimmte proprietäre Speichermedien (P2 oder SXS Speicherkarten) vorgeschrieben. Inzwischen haben die Gerätehersteller ihre Methoden stark verändert. Heute sind es meistens die Software, Lizenzen, Abonnements, Cloud-Dienste und andere digitale Zugangsbeschränkungen über welche die Antifeatures auf Geräte gelegt werden. Dabei kann man unerschiedliche Varianten erkennen.
Funktionen einer Kamera
Heutige Kameras sind oft in der Lage, deutlich mehr zu leisten, als ihre Software, genauer gesagt, ihre Firmware es ihnen erlaubt. Insbesondere was Aufnahmeformate, RAW, Bildfrequenzen und mehr angeht, ist vieles schlicht gesperrt und für die Anwender nicht zugänglich. Gar nicht selten kann man aber, natürlich gegen Bezahlung, diverse Features hinzukaufen. Das hatte früher bei den alten Anti-Features seine Entsprechung bei den gesperrten Firewire-Eingängen.
Abos für vorübergehende Nutzung
Man kennt das von der Editing-Software. Wo man früher ein Programm wie Premiere kaufte und es so lange wie sinnvoll, nutzen konnte, gibt es heute, insbesondere bei Adobe, Abo-Systeme. Damit stehen sie einem nur so lange zur Verfügung, wie man weiterbezahlt. Für die Software Anbieter haben diese Abos deutliche Gewinnzunahmen gebracht, für die Anwender kann es hart werden, wenn sie die zum Teil teuren Abos einfach nicht mehr bezahlen können.
Digitale Marker in Zubehör
Immer mehr Zubehörteile sind dank Microchips in der Lage mit den eigentlichen Geräten zu kommunizieren. Das hat natürlich Vorteile für die Abstimmung, wird aber auch gerne verwendet um Produkte von Fremdanbietern von den eigenen Geräten fernzuhalten. Insbesondere bei Akkus, aber auch bei Objektiven werden solche Kennungen gerne verwendet um die Produkte der Drittanbieter entweder gänzlich auszuschließen oder ihnen aber einen degradierten Nutzen wie schlechtere Bildstabilisierung oder Autofokus bei Objektiven oder schlechtere Leistung bei Akkus zuzuweisen.
Weniger Leistung
Kameras können von ihrem Innenleben völlig identisch sein, von ihrem Nutzen her aber deutliche Unterschiede aufweisen. Da gibt es dann viel kürzere Aufnahmedauern für Videos, es fehlen Features wie Timecode oder wichtige professionelle Codecs und auch die Schnittstellen sind einfach langsamer. Man erhält heufig die gleiche Hardware wie das deutlich teurere Modell, kann diese aber nur begrenzt nutzen.
Beispiele
Bei Sony Alpha Kameras etwa gibt es gegen Bezahlung einer Lizenz die Möglichkeit, individuell Hilfslinien in das Sucher oder Displaybild einzublenden. Damit wird eine Fähigkeit, welche die Kamera eigentlich besitzt, eingeschränkt um sie gegen Gebühr mit einer Lizenz zugänglich zu machen. Diese Lizenzen sind dann fest mit der Kamera verknüpft und auch nicht übertragbar. Außerdem gibt es sie zeitlich begrenzt oder auch unbegrenzt.
Anders verhält es sich mit Filmen, die man mit Adobe Premiere schneidet? Was ist mit den Daten die zwangsläufig auf einem Adobe Server gespeichert sind, wenn man diese Cloud nicht mehr erreichen kann? Da ist dann sehr viel Zeit und Kreativität in einen solchen Film hinein geflossen. Dennoch kann man das Schnittprojekt nur so lange benutzen und damit arbeiten, wie man für die Adobe Lizenz bezahlt. Erlischt das Abo ist auch der Zugriff auf die eigene Arbeit verloren. Wie sieht es überhaupt mit der Archivierung solcher Projekte aus? Ist diese noch gewährleistet? Und was ist mit all den Zusatzleistungen, mit der KI Unterstützung und mehr. Wie viel von unseren Inhalten bleibt eigentlich zugänglich, wenn wir nicht mehr zahlen?
Weitere Software-Tricks
- Diverse Geräte und Programme verlangen eine Cloud und eine Onlie Aktivierung. Sie verlangen wegen der Lizenzprüfung eine permanente Internetverbindung.
- Verschiedene Geräte können wegen geschickter Softwaresperren nicht so einfach mehr repariert werden. Ersatzteile müssen von der Software zugelassen und erkannt werden. Unabhängige Werkstätten werden ausgeschlossen.
- Wenn ein Hersteller ein Gerät nicht mehr supportet oder verbundene Server abschaltet, wird es möglicherweise wertlos.
- Wenn bestimmte Kontingente etwa an KI-Credits aufgebraucht sind, gehen plötzlich Möglichkeiten der Geräte oder Programme verloren.
All das wirft durchaus auch größere rechtliche Fragen auf, die zu einem großen Teil noch ungeklärt sind. Juristisch eindeutig geregelt ist, dass Hersteller bei Geräten Features die beim Kauf vorhanden waren nicht nachträglich sperren dürfen. In Europa sind auch softwarebasierte Hindernisse, ein Gerät zu reparieren, rechtlich verboten. Auch Funktionen, welche Geräte bewusst nach einer gewissen Zeit ausfallen lassen, sind verboten.
Firmen dürfen jedenfalls Geräte mit unterschiedlichen Fähigkeiten verkaufen, auch wenn das Innenleben der Geräte identisch ist und die Funktionen nur per Software gesperrt sind. Kunden haben nicht automatisch einen Anspruch auf alles, was Geräte wie Kameras oder Soundrecorder etc. theoretisch könnten. Es hat sich jedenfalls sehr vieles verändert, in der wunderbaren Welt der Gerätetechnik und Software. Die Geräte oder Programme, die wir erwerben, gehören uns längst nicht mehr vollständig. Oft gehören sie uns trotz hoher Kaufpreise gar nicht, wir sind eigentlich nur noch Pächter...
