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Im April 1949 wurde Veith Harlan von einem Hamburger Gericht, in einem fragwürdigen Prozess, geleitet von einem ehemaligen Nazi-Staatsanwalt, freigesprochen (Beispielbild)

 

Ufa-Starregisseur

Er war der wohl prominenteste und auch am besten bezahlte Regisseur während der Nazi-Zeit und drehte aber einige der perfidesten Propagandafilme des Nazi-Regimes. Einige seiner Filme wie "Jud Süß" und "Kolberg", stehen selbst heute noch auf dem Index und dürfen nur begleitet und mit entsprechender Kommentierung in Ausnahmefällen gezeigt werden. Ursprünglich Schauspieler an der Berliner Volksbühne, begann er Mitte der 1920er Jahre auch in Filmen mitzuspielen. Ab 1935 führte er Regie und wurde ab 1937 direkt von Göbbels mit für den Staat wichtigen Propagandafilmen beauftragt. Diese dienten u.a. dazu, den Antisemitismus in Deutschland so fördern und indes in einer Deutlichkeit, wie kaum ein anderer Film des Nazionalsozialismus. 

Zu seinen Filmen, die Harlan für das Propagandaministerium verwirklichte, gehörten:

  • 1940: "Jud Süß"
  • 1940-42: "Der große König"
  • 1942: "Die goldene Stadt"
  • 1943: "Immensee" 
  • 1943-45: "Kolberg"
  • 1944: "Opfergang"

Ähnlich wie seinerzeit Leni Riefenstahl wurde auch Veith Harlan bei den Internationalen Filmfestspielen in Venedig im damals faschistischen von Mussolini geführten Italien mit einem Preis ausgezeichnet. Für den Film "Der große König" erhielt er 1942 den Coppa Mussolini als bester ausländischer Film.

 

Geschichtsverdrängung

Es waren so viele, die in den Kinofilmen während des NS Regimes durch ihre Arbeit mehr oder weniger direkte Propaganda unterstützt haben. Manche, wie Leni Riefenstahl beriefen sich darauf, reine Kunst gemacht zu haben und nichts von den Nazi-Verbrechen gewußt haben zu wollen, andere wieder gaben später an, unter Druck gehandelt zu haben. Viele behaupteten auch schlichtweg Erinnerungslücken zu haben, was ihr Verhalten während der Nazi-Herrschaft anging.

Wegen der extremen propagandistischen Wirkung seiner Filme wurde Veith Harlan als einziger der vielen Schauspieler und Filmschaffenden, die für Filme des Propagandaministeriums gearbeitet hatten, 1949 auf Antrag von Verfolgten des NS-Regimes wegen "Verbrechens gegen die Menschlichkeit" vor ein Gericht gestellt. Die Anklage lautete auf „Beihilfe zur Verfolgung“, allerdings war der zuständige Richter des Verfahrens, Walter Tyrolf ein überzeugter Altnazi, der im dritten Reich als Staatsanwalt in Hamburg bei NS-Sondergerichten tätig war und teilweise für Bagatelldelikte Todesstrafen durchsetzte. Einer von Veit Harlans Söhnen, Thomas Harlan, der Zeit seines Lebens an der Schuldhaftigkeit des eigenen Vaters litt, nannte Tyrolf aus diesem Grund auch "Blutrichter“. 

Wenig überraschend also, dass Veith Harlan in diesem Prozess freigesprochen wurde, angeblich konnte ihm ihm keine persönlich zurechenbare Schuld nachgeiwesen werden. Berichten zufolge haben seine Anhänger Veith Harlan auf ihren Schultern aus dem Gerichtssaal getragen. Dieses zweifelhafte Urteil wurde damals so etwas wie ein Blanko-Scheck für alle anderen NS-Filmkünstler, zugleich rief es aber auch berechtigte Proteste in der internationalen Presse hervor.

Daraufhin kam es damals zu einem Revisionsprozess, weil insbesondere "Jud Süß" ein wesentliches Werkzeug der Nazis gewesen sei. Harlan behauptete in diesem zweiten Prozess, dass man seine Kunst missbraucht und ihn zu der Regie von "Jud Süß" gezwungen hätte, ein Nein hätte für ihn bedrohliche Folgen bedeutet. Nicht zuletzt weil der Gerichtsvorsitz erneut bei Altnazi Walter Tyrolf lag, wurde Harlan 1950 erneut freigesprochen. Jahrzehnte später hat der Autor und Regisseur Géza von Cziffra diese Aussage als Lüge widerlegt und angegeben, dass ursprünglich ein anderer Regisseur den Film hätte drehen sollen und Harlan beim Propagandaministerium regelrecht dafür gekämpft habe, den Film inszenieren zu dürfen. 

 

Veith Harlans "Jud Süß" steht noch heute in Deutschland auf dem Index

 

Karriere im Nachkriegsdeutschland

Trotz dieses Freispruchs lief Veith Harlans Karriere nicht mehr so reibungslos, wie erhofft ab und auch im Alltag begegnete ihm immer wieder Protest. So wurden er und seine Frau, Kristina Söderbaum, die in der ersten Reihe in den Hamburger Kammerspielen saßen von Ida Ehre, der Intendantin, die das Theater gerade wieder übernommen hatte, in der laufenden Vorstellung mit einem Hausverbot belegt und herausgeworfen. Erstaunlicherweise konnte er im Nachkriegsdeutschland noch mehrere Kinofilme realisiseren, etwa "Unsterbliche Geliebte" (Regie. Veith Harlan 1951) zu dessen Boykott der Hamburger Senatsdirektor Erich Lüth das deutsche Publikum aufforderte. Und auch Carlo Schmid erklärte damals im deutschen Bundestag, dass es eine Schande sei, Filme von Harlan aufzuführen. 

Es folgten weitere Deutsche Nachkriegsfilme von Harlan, so etwa:

  • 1951: "Hanna Amon"
  • 1953: "Die blaue Stunde"
  • 1954: "Sterne über Colombo"
  • 1954: "Die Gefangene des Maharadscha"
  • 1955: "Verrat an Deutschland"
  • 1957: "Anders als du und ich (§ 175) / Das dritte Geschlecht"
  • 1958: "Liebe kann wie Gift sein"
  • 1958: "Ich werde dich auf Händen tragen"
  • 1962: "Die blonde Frau des Maharadscha"

Die Vorgänge rund um den Regisseur einiger der übelsten NS Hetzfilme ist typisch für den damaligen Umgang mit den Künstlern aus der NS-Vergangenheit. Der damalige äußerst fragwürdige Prozess hatte Symbolcharakter für all die anderen Nazi-Stars, es war wie ein Generalfreispruch für alle, die dem Propagandaministerium gedient hatten. Und so schafften es denn auch einige der alten Stars noch mehrere Jahrzehnte lang hinein in die Film,- und Fernsehgeschichte der Bundesrepublik Deutschland.

 

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