
Man möchte gar nicht glauben, wie viele Gerüchte sich um die Verwendung von Musik zu Filmen ranken. Auch wenn häufig Musik geradezu inflationär vor allem im US-Kino nahtlose Teppiche unter die Filmhandlung legt,- Musik kann sinnvoll eingesetzt, ein wichtiges Gestaltungsmittel im Film sein.
Doch woher nehmen und nicht stehlen? Die verlegte Musik, die man auch im Download erwerben kann und die von irgendwelchen Musikverlagen herausgebracht wurde, kann man in der Regel nicht einfach für seinen Film verwenden.
Sie ist mit diversen Rechten verknüpft, die man bräuchte und zumeist vom Musikverlag erwerben muss. Das sind neben der Komposition, den Texten, den Rechten der Musiker und der Musikproduktion auch die Vertriebsrechte des Verlages. Die müssten alle erworben werden und zudem und völlig unabhängig davon, müsste zusätzlich für die öffentliche Aufführung des Films mit der Musik auch noch Gema-Gebühren gezahlt werden. All das ist aufwändig sowie teuer und wird an anderer Stelle hier behandelt.
Fehlinformationen

Da gibt es beispielsweise nach wie vor das Gerücht, dass man urheberrechtlich geschützte Musik wenn man sie nur maximal 15 oder 20 Sekunden einsetzt, ohne Erlaubnis verwenden. Das ist definitiv falsch, so eine Regelung gibt es nicht. Auch extrem kurze Ausschnitte aus einer Musik können durch Leistungsschutzrechte geschützt sein. Das bewies auch ein langjähriger Rechtsstreit um lediglich ein oder zwei Sekunden eines Kraftwerk-Samples der extrem komplex war. Es existieren zwar gewisse rechtliche Sonderfälle wie Zitate, Karikaturen oder auch Parodien doch genau dafür müssen sehr spezielle Voraussetzungen erfüllt sein.
Kein Wunder also, wenn gerade Nachwuchsfilmer versuchen, auf anderem Wege an bezahlbare oder gar kostenlose Musik zu kommen. Hier gilt es, sich einmal genauer mit all den merkwürdigen Vorstellungen und angeblichen Regeln zum Thema auseinander zu setzen. Denn was so über GEMA-freie Musik an Fehlinformationen unterwegs ist, kann man schlicht als abenteuerlich bezeichnen.
GEMA-Freiheit bedeutet nicht Rechtefreiheit

Das Gerücht etwa, dass Gema-Freie Musik kostenlos sei, stimmt ebenfalls nicht. Wie oben erläutert, betrifft die Gema Gebühr lediglich die Kosten bei der öffentlichen Aufführung von Musik, nicht aber die eigentliche Erlaubnis, die Musik im Film überhaupt zu verwenden. Selbst wenn also Komponisten und Musiker Musik hergestellt haben und nicht Mitglied bei der Gema sind, ist es nicht unwahrscheinlich, dass sie für ihre Arbeit vergütet werden wollen. Anders ausgedrückt:
GEMA-frei heißt nur, dass bei der Verwendung entsprechender Musik keine GEMA Gebühren zu entrichten sind. Damit ist diese Musik aber nicht kostenlos und man erhält erst recht nicht automatisch alle denkbaren Film-, Online- und sonstigen Aufführungsrechte.
Der in diesem Zusammenhang häufig verwendete Begriff "Royalty-free"den man bei gewerblichen Musikarchiven häufiger liest, meint lediglich, dass man durch eine einmalige Gebühr bestimmte Nutzungen erlaubt bekommt. Damit ist diese Musik aber nicht gemeinfrei oder Open Source und sie darf auch nicht beliebig eingesetzt werden.
Selbst eigens für eine Filmproduktion komponierte Filmmusik gehört nicht vollständig der Produktionsfirma. Es kommt sehr darauf an, was genau in dem Vertrag mit dem Komponisten an Nutzungsformen explizit geregelt wurde. Da müssen Kino, Fernsehen, Streaming, Trailer, die Territorien sowie auch spätere Wiederholungen genau gelistet sein.
Die GEMA selbst kümmert sich um diverse Nutzungsrechte. Dazu gehören das Aufführungs- und Senderecht, aber auch viele Online-Rechte. Wird Musik in einem Film verwendet spricht man vom sogenannten Synchronisationsrecht. Zu unterscheiden ist auch zwischen den Rechten die die Komposition angehen und jenen, welche die Aufführung, also die Interpreten betreffen. Und dann gibt es da ja auch noch die Produzenten der Musik.
GEMA-Frei
GEMA-Freie Musik muss man möglicherweise trotzdem kaufen. Es erleichtert die bürokratischen Vorgänge für Produktionsfirmen und Filmverleihe allerdings erheblich, wenn die Musik, die man erwirbt, Gema-Frei ist. So gibt es zahllose Downloads derartiger Gema-freier Musik gegen Gebühr, die man nach Bezahlung sofort verwenden kann.
Viele Angebote derartiger GEMA-freier Musik unterscheiden zwischen privater und gewerblicher Nutzung. Oft ist die private Nutzung kostenlos, die kommerzielle allerdings kostenpflichtig. Manchmal ist die kostenlose Nutzung auch mit Auflagen, etwa der Nennung der Musiker etc. verknüpft. Doch bloß weil man derartige Musik im Internet downloaden kann, ist sie lange noch nicht kostenlos. Hier gilt es, sehr genau die Nutzungsbestimmungen zu lesen.
Häufig liest man: Kostenfreie Musiken für den privaten Gebrauch... Doch was heißt schon "privat"? Für die Feststellung, ob eine Aufführung öffentlich ist, kommt es nach § 15 Abs. 3 UrhG ganz besonders darauf an, ob die Personen durch persönliche Beziehungen (eine Familie) miteinander verknüpft sind. Dann könnte die Aufführung von Musik selbst vor acht oder zehn Personen noch privat sein. Wenn diese aber rechtlich fremde Personen sind, könnten schon vier oder fünf Personen als öffentliche Vorführung gelten.
Wohl dem No-Budget Filmer, der selbst seine Filmmusik machen kann oder mit Musikern befreundet ist, die ihm auch ohne große Gage den Soundtrack einspielen. Da hierzulande bei einer möglichen TV-Ausstrahlung nicht wenig Geld von der Gema an die Musiker fließt, akzeptieren viele von ihnen auch diese Ausschüttung der Verwertungsgesellschaft als Honorar für die Herstellung der Musik.
Ki-Generatoren
Inzwischen machen KI Generatoren es möglich, Filmmusik ohne jede musikalische Vorkenntnisse selbst zu erstellen. Ob die dann wirklich keine Urheberrechte verletzt, hängt natürlich davon ab, womit das Programm trainiert wurde.
Es ist teilweise atemberaubend, wie Musikgeneratoren in kürzester Zeit komplette Orchesterstücke, Filmmusik oder Songs herstellen können. Doch auch in diesem Bereich muss man das Kleingedruckte, sprich die Nutzungsbedingungen der Abos lesen.
Insbesondere ist zu prüfen:
- Ist es erlaubt, die generierte Musik kommerziell in Filmen zu verwenden?
- Behält man die Erlaubnis bzw. die Rechte an dem generierten Musikstück auch wenn man das Abo längst beendet hat?
- Ist es erlaubt, die Musik für Kino, TV, Comercials oder Streaming einzusetzen?
- Ist die Musik überhaupt hinsichtlich des Urheberrechts oder imitierter Stimmen sauber?
- Kann ich die durch meinen Prompt generierte Musik überhaupt rechtlich schützen lassen?
Einige webbasierte Angebote
Zu den Online Musikanbietern gehören im Bereich kostenloser und Creative-Commons-Musik:
- Free Music Archive – Hier gibt es verschiedene Lizenzmodelle
- ccMixter – Musik mit unterschiedlichen Creative-Commons-Lizenzen
- Incompetech – Musik unterschiedlichen Nutzungsbedingungen je nach Titel
- Pixabay Music – Musik angeblich kostenlos aber nicht pauschal gemeinfrei
Im Bereich kommerzieller Musikbibliotheken:
- Artlist
- Epidemic Sound
- PremiumBeat
- Soundstripe
Wo auch immer man die Musik bezieht,- der bloße kostenlose Download ist noch lange keine Rechteübertragung für die Veröffentlichung als Filmmusik. Lieber mehrmals nachlesen oder nachfragen, als sich Abmahnungen von Anwälten einfangen.
