Movie-College Logo

KI-generierte Illustration der frühen Fernsehproduktion in Deutschland der 1950er Jahre (historisch inspiriert, keine historische Aufnahme

 

Die Geschichte des Rundfunks geht bereits auf die Verbreitung des Radios in den 1920er-Jahren zurück. In Preußen, Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen bildeten sich erste Landesrundfunkanstalten, die in der Reichs-Rundfunk-Gesellschaft, die 1925 gegründet wurde, zusammengefasst waren.  Ab 1933 wurde der öffentliche Rundfunk zentralisiert und zu einem faschistisch geprägten Manipulationsinstrument. Mit dem Ende des Zweiten Weltkriegs 1945 übernahmen die alliierten Siegermächte sämtliche Medien in Deutschland, um eine demokratische und neutrale Berichterstattung sicherzustellen. 1950 formierten sich in Westdeutschland der Bayerische Rundfunk, der Hessische Rundfunk, der Südwestfunk, der Nordwestdeutsche Rundfunk und Radio Bremen zu einer Arbeitsgemeinschaft. Sinn dieser Arbeitsgemeinschaft war es, einen Zusammenschluss zu unterbinden und gleichzeitig die Zusammenarbeit zu fördern. Die jeweiligen Sender waren dabei auch an ihre entsprechende Besatzungszone gekoppelt, was zu einigen bemerkenswerten Zuständigkeitsbereichen führte. So war der NWDR auch für Berlin, jedoch nicht für Bremen zuständig. 

 

Das erste deutsche Fernsehen

In den 1950er-Jahren weitete sich das Rundfunkprogramm auf ein neues Medium aus: das Fernsehen. Das gab es in Deutschland bereits seit 1935, war zu diesem Zeitpunkt aber noch kein Massenmedium – es gab ein begrenztes Programm, das in sogenannten Fernsehstuben der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde. In den 1950er-Jahren hielten TV-Geräte nun Einzug in die deutschen Haushalte – und die brauchten natürlich ein Programm. 1950 bildeten die sechs Landesrundfunkanstalten die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland – oder weit weniger sperrig, kurz gesagt: die ARD.

1954 strahlte diese erstmals ein gemeinsames, deutschlandweites, zweistündiges Fernsehprogramm aus. Sowohl Programm als auch Senderlandschaft weiteten sich aus. In Berlin entstand der Sender Freies Berlin (SFB), der NWDR wurde in den Westdeutschen Rundfunk (WDR) und den Norddeutschen Rundfunk (NDR) aufgeteilt, und der Saarländische Rundfunk (SR) formierte sich. 

Das Erste Deutsche Fernsehen erhielt seinen heutigen Namen, als 1963 das Zweite Deutsche Fernsehen auf die Mattscheiben drängte. Das ZDF wurde 1961 gegründet und war im Gegensatz zur ARD nicht föderalistisch, sondern zentralistisch organisiert. Der damalige Bundeskanzler Konrad Adenauer wollte ursprünglich durchsetzen, dass das zweite Programm in der Hand des Bundes liegt. Das Bundesverfassungsgericht legte jedoch fest, dass die Rundfunkanstalten den Ländern unterstehen. 1964 hatte der öffentlich-rechtliche Rundfunk bereits das, was die meisten seiner Zuschauer benötigten: die Dritten Programme. Das erste Dritte Programm kam vom BR, der ein sogenanntes Studienprogramm ausstrahlte, das Lerninhalte vermittelte. Die anderen Landesrundfunkanstalten zogen mit der Zeit nach. Insgesamt umfasste die ARD zu diesem Zeitpunkt zehn Sendeanstalten – darunter die Deutsche Welle, der deutsche Auslandsrundfunk.

 

Fernsehen wird Privatsache

Ab den 1980er-Jahren wurde die Hegemonie von ARD und ZDF gebrochen, als die Regierung unter Helmut Kohl private Rundfunksender zuließ. Von diesen erhoffte man sich – auch politisch – ein Gegengewicht. Die ersten privaten Sender gingen hierzulande ab 1984 auf Sendung.

Auch in der DDR konnte das Westprogramm empfangen werden – man durfte sich natürlich nicht dabei erwischen lassen. Lediglich in der Oberlausitz, der Sächsischen Schweiz und im Elbtal war der Empfang eingeschränkt, weshalb die ARD hier scherzhaft als Abkürzung für „Außer Reichweite Dresdens“ stand. 

Mit der Wende und Wiedervereinigung 1990 wurden auch die DDR-Sendeanstalten aufgelöst, die – vergleichbar mit den frühen Besatzungszonen – in die bestehenden westlichen Sendeanstalten überführt wurden. 1991 wurde der Rundfunkstaatsvertrag auf den Weg gebracht. Dieser legte die Rahmenbedingungen für den öffentlich-rechtlichen wie privaten Rundfunk fest, etwa das Recht auf Kurzberichterstattung oder Vorgaben für die Rundfunkwerbung. 1992 erhielten die neuen Bundesländer schließlich ihre eigenen Sendeanstalten: den Ostdeutschen Rundfunk Brandenburg (ORB – für Brandenburg/Berlin) und den MDR (Mitteldeutscher Rundfunk – für Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt). Mecklenburg-Vorpommern trat dem NDR bei. 

 

Das Fernsehen hat das Nachsehen

In den 1990er-Jahren formierte sich nicht nur ein geeintes Deutschland, sondern zugleich digitales Neuland: das Internet. Mit den Jahren wurde dies zu einem ernst zu nehmenden Gegenangebot zum Rundfunk, an dem die Öffentlich-Rechtlichen zunehmend teilhaben wollten. Neben einem digitalen Angebot durch Mediatheken preschte die ARD durch ihren Online-Kanal auf YouTube vor, der die jugendliche Zielgruppe abholen sollte. Frisch und hipp sollte es sein, mit Ecken und Kanten. Deswegen wurde auch das „Rund“ aus dem Namen gestrichen, und fortan gab es ab 2016 funk. Zahlreiche deutsche Kanäle – vergleichbar mit der Bildung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks – wurden von funk aufgenommen und mitunter in neue Formate überführt. Auch wurden eigene Formate von funk auf den Weg gebracht oder von Drittanbietern produziert. 2020 trat der Medienstaatsvertrag an die Stelle des Rundfunkstaatsvertrags in Kraft, in dem nun auch Online-Angebote geregelt wurden. Der Vertrag orientiert sich dabei auch an der EU-Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste. Er garantiert dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk Teilhabe am Online-Raum, schränkt diesen aber auch durch Vorgaben ein: So muss das Internetangebot frei von Werbung und vorwiegend audiovisuell sein – was bereits einen langwierigen Rechtsstreit um die vorrangig textbasierte App der Tagesschau auslöste. Das Angebot von funk hat seit seiner Konzeption viel Kritik einstecken müssen, die sich auch insgesamt gegen das Programm des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, dessen gebührenfinanziertes Modell und die hohen Kosten richtet und im Zuge einiger Skandale Reformdebatten angestoßen hat. Apropos Gebühren:

 

Wie finanziert sich der ÖRR?

Der ÖRR finanziert sich seit seiner Gründung über Rundfunkgebühren, die bis 1968 von der Post eingezogen wurden. Ab 1968 wurde die Rundfunkgebühr juristisch zur Ländersache. 1973 formierte sich die GEZ – Gebühreneinzugszentrale, die fortan als rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung die Rundfunkgebühren einzog. 2013 wurde daraus der Rundfunkbeitrag, der mit dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag offiziell zum neuen Finanzierungsmodell der Öffentlich-Rechtlichen wurde. Geregelt wird der Rundfunkbeitrag in einem mehrstufigen Verfahren, in dem die Sender ihren Finanzbedarf bei der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) anmelden. Die KEF prüft Einsparmöglichkeiten, Plausibilität und Wirtschaftlichkeit. Schließlich gibt die KEF eine Empfehlung ab, die von allen 16 Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten bestätigt werden muss, um in Kraft zu treten.

Kontrolliert wird der ÖRR vom Rundfunkrat, der sich aus Mitgliedern von Verbänden, Parteien, Gewerkschaften und Kirchen zusammensetzt. Für jede Landesrundfunkanstalt ist ein eigener Intendant zuständig. Aufgrund der Strukturen dieser Rundfunkanstalten wird ein Programm ermöglicht, das weitgehend frei von politischen oder wirtschaftlichen Interessen ist, eine möglichst breite Themenvielfalt sicherstellt und eine große Bandbreite kultureller und informativer Inhalte garantiert.

 

Mehr zu Fernsehen