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Unklare Rechtsbegriffe im Ki-Dschungel

 

Noch gelten beim Generieren von Texten, Musik, Bildern und Videos vielerorts noch die Regeln des Dschungels. Es ist ein offenes Geheimnis, dass die Copyright Gesetze in der Welt auf Künstliche Intelligenz weder ausgerichtet noch vorbereitet waren. Das ist ein großer Schwachpunkt, weil es die Kreativen dieser Welt schutzlos macht gegenüber milliardenschweren Großkonzernen. Dabei besteht eine klare Vorstellung vom Schutz der Rechte von Urhebern schon recht lange, spätestens seit 1886 der sogenannten Berner Übereinkunft, ist dieses auch international geregelt. Dieses Abkommen sicherte Urhebern den Schutz von Urheberrechten auch über Ländergrenzen hinweg zu.

Der Gedanke des Copyright wird in der ganzen Welt durch nationale Gesetze und internationale Abkommen (z. B. WIPO, WTO/TRIPS) geregelt. Natürlich gibt es auch Länder, die diese Idee ablehnen, China etwa hat mit diesem Schutz der Urheber nicht viel im Sinn. In den meisten Ländern besteht das Copyright automatisch, sobald ein Werk erschaffen ist, ohne dass es wie beispielsweise ein Patent, extra angemeldet werden muss.

Nun aber steht die Welt vor der Herausforderung, wie bestehendes Recht, wie das Urheberrecht, erweitert werden kann, um die KI einzubeziehen.

 

Notwendiger Schutz oder Knowhow-Bremse?

Bisher wird die Menge an Daten, mit denen Künstliche Intelligenz trainiert werden kann, zumindest theoretisch noch durch allerlei Regeln begrenzt. Das ist für die Optimierung von KI nicht so günstig, die benötigt nämlich möglichst viele Daten, andererseits gewährleistet es ein Minimum an Persönlichkeitsschutz und Urheberschutz.

OpenAI hat, um mehr Datenmaterial zu haben, sogar neue KI Inhalte erstellt, um seine KI-Modelle zu trainieren. Aber dummerweise sind KI-generierte Inhalte nicht zwingend von hoher Qualität, um gute Trainingsinhalte zu sein. Es zeigt sich einmal mehr: KI ist nur der beste Muster-Erkenner und Generator. Wenn also die Trainingsmaterialien schlecht sind, macht das die KI nicht besser. Aus diesem Grunde erwägt OpenAI, eine eigene Social Media Plattform zu launchen, dort würden die User dann quasi ohne dass es für Open AI Kosten verursacht, beständig persönliche Trainingsdaten eingeben. Da es heutzutage nicht reicht, eine Social Media Plattform hochzuziehen, wird erwartet, dass OpenAI sie an ChatGPT koppeln wird, wodurch sie per simplem Software-Update auf Millionen von Endgeräten erscheinen wird.

Das halten die anderen KI-Anbieter genauso, Suchanfragen in Suchmaschinen etc. dienen inzwischen durchaus als Trainingsmaterial. Kein Wunder also, dass OpenAI und Google etwas gegen regulatorische Maßnahmen haben, mit denen bestehendes Recht, insbesondere das Urheberrecht um die neuen Anforderungen, welche durch KI entstehen, erweitert werden kann. Sie befürworten einen offiziellen Vorschlag der aktuellen US-Regierung, dass Fair-Use-Schutz auf alle urheberrechtlich geschützten Materialien angewendet werden soll, die für KI-Zwecke verwendet werden.

 

Schwierige Definitionen

Die bisherigen Festlegungen, welche Werke urheberrechtlich geschützt sind, waren stets eindeutig. Es heißt, dass ausschließlich Menschen Urheber im Sinne des Urheberrechts sein können. Daraus leiten viele Juristen ab, dass alles, was vollständig von der KI erstellt wurde, nicht urheberrechtlich geschützt werden kann.

Anders ist es mit den manchmal seitenlangen Prompts, die ein Mensch erdacht und geschrieben hat, mit all den Optimierungsschleifen bis das gewünschte Ergebnis erreicht wurde? Wenn also Menschen mit Hilfe der KI und Prompts Werke erschaffen, verwendet man den Begriff „menschengeprägtes Werk“ welches je nach Land durchaus wieder  urheberrechtlich geschützt sein kann. Doch hier unterscheiden sich die Rechtsauffassungen verschiedener Länder. In den USA gilt derzeit, dass selbst wenn im Entstehungsprozess Hunderte von Prompts geschrieben wurden bevor das generierte Werk fertig ist, würde es immer noch nicht für eine Lizenzierung reichen.

Aktuell bedeutet dies noch einen belastbaren Schutz für menschliche Künstler. Rein von Menschenhand erschaffene Werke sowie diese mit Hilfe der Ki erzeugten "menschengeprägten Werke" sollen aber nach Ansicht der großen KI Anbieter plötzlich nicht mehr geschützt sein, wenn die KI an ihnen trainiert wurde und mit den Teilelementen, den Farben, den Texturen teilweise bis auf Pixelebene zerlegt andere Arbeiten generiert?

 

Haftungsfragen

Die allermeisten Produktionshäuser stellen aktuell in Zusammenhang mit KI Modellen zwei grundsätzliche Überlegungen an: Besteht die Gefahr, dass sie wegen Urheberrechtsverletzungen verklagt werden? Und falls sie ein mediales Werk mit KI erzeugen, haben sie dann das Urheberrecht an diesem Material? Sie erwarten also einerseits, dass das Urheberrecht an all den Werken, aus denen die KI sich nährt, nicht gilt, aber für die Werke, die sie mit Hilfe dieser von der KI neu generieren dann eben doch gelten soll.

Vor allem US Produktionshäuser wünschen sich, ihre Filme und andere Medienprodukte auf der ganzen Welt lizenzieren und vermarkten zu können, ohne aber für die Basismaterialien, aus denen die KI sich nährte, etwas zahlen zu müssen. Das ist eine sehr freie Auslegung des Copyright-Gedankens. Es könnte aber durchaus in der aktuellen politischen Situation der USA sein, dass das Copyright Office genau so etwas verabschieden wird.

Sobald KI Werke kommerziell genutzt werden, können theoretisch, fall die KI wiedererkennbar bestehende Bilder, Filme, Musik oder auch Textformulierungen nachahmt, rechtliche Probleme auftauchen. Interessanterweise lassen die Anbieter von generativer KI die User im Fall von Streitigkeiten wegen Urheberrechtsverletzungen durch KI mehrheitlich im Regen stehen. Weder die Entwickler der KI Modelle noch die Plattformbetreiber haften,- letztendlich wird die rechtliche Verantwortung auf die Nutzer, die Promptgeber abgewälzt.

Nahezu alle Regelungen, die derzeit auf europäischer Ebene formuliert werden, die sogenannte KI-Verordnung (AI Act) betreffen Transparenzpflichten, also den Beleg durch die KI, woher die verwendeten Elemengte stammen. Sie definieren allerdings kaum bis gar nicht das durch die KI deutlich herausgeforderte Urheberrecht.

 

Verhaltensvorschläge

Auf Grund der unklaren Transparenz und Urheberrechtslage wird allen Herstellern, die mit Beteiligung der KI Bilder, Videos und mehr erstellen, empfohlen, quasi ihre Rezeptur, womit sie zu dem jeweils endgültigen Medienprodukt gelangt sind, möglichst genau zu dokumentieren.

Man sollte also in Zusammenhang mit solchen Arbeiten maximale Transparenz schaffen. Also die Basis, etwa eigene Bilder, Scans, Grafiken abspeichern, dann die selbst formulierten Prompts und alle Bearbeitungsschritte möglichst genau dokumentieren.

Es empfielt sich, unbedingt auf Basis eigener Materialien zu arbeiten, denn alles was die KI vollständig erschafft, wird definitiv nicht als "alleiniges, gesitiges Eigentum" schützbar sein.

 

Auf jeden Fall sollte man vorsichtig sein und nicht jedes KI-Tool herunterladen und verwenden,- man sollte auf eine Transparenz was die Quellen angeht, achten und sich nicht durch Zusicherungen der Anbieter, man habe nur rechtefreies Material verwendet, beruhigen lassen.

 

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