• Drehbuchvertrag

    Der Ursprung praktisch jeden Spielfilms ist ein Drehbuch,- so etwas muss zwischen Produzent-in und Drehbuchautor-in präzise geregelt werden

  • Kontrakt 18

    ComputertastaturDas gibt Zoff !! 92 Drehbuchautor-inn-en fordern jetzt massives Mitspracherecht bei den Verfilmungen ihrer Bücher

  • Verträge

    Rechtsbeistand

     

    Von der Entwicklung bis zur Verwertung eines Filmes hat ein Produzent eine Vielzahl von Verträgen abzuschließen. Bei millionenschweren kommerziellen Produktionen sind die Risiken besonders hoch, folgenschwere Fehler zu begehen. Hier werden gerne Kanzleien beauftragt, die sich über viele Jahre eine Expertise in Filmrecht erarbeitet haben, wie etwa SKW Schwarz in München. Wer nicht gerade über fürstliche Budgets verfügt, wird sich möglicherweise schwer tun, für Alles und Jedes einen Filmanwalt zu bestellen.

     

    Besonders Low-Budget-Produzenten stecken das dafür fällige Geld lieber in den Film und prüfen oder formulieren sogar die Verträge selbst. In vielen Fällen (Standardverträge) ist das auch durchaus denkbar, in einigen anderen birgt es größere Risiken in sich. Man muss das abwägen und unterscheiden zwischen Standardaufgaben und komplexeren Themen. Außerdem sollte man sich mit dem Thema genauer beschäftigen und den jeweils aktuellen Stand der Rechtsprechung in Vertragsmustern anpassen.

     

    Vertrag

    Der professionelle Rat eines Anwalts kann insbesondere bei ungewöhnlichen Detailfragen helfen, viel Ärger und Nachteile zu vermeiden. Hier finden Sie einen Überblick über die häufigsten Vertragsformen beim Film. Viele Standardverträge kann man aber auch mit etwas Sachverstand mit Hilfe von Vertragsmustern selbst aufsetzen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, stets auf dem Laufenden zu sein, falls sich Rechtsänderungen ergeben. In Deutschland etwa müssen sämtliche Verwertungsarten explizit genannt werden. Man darf sie also nicht summieren mit Formulierungen wie "alle Verwertungsformen". Und man kann leider auch nicht "künftige Verwertungsarten" vertraglich festlegen. Wenn die jeweilige Technologie der Nutzung nicht im Vertrag erwähnt ist, gilt sie auch nicht.

     

    In den Unterkapiteln finden Sie Informationen zu verschiedenen Vertragsarten. Man sollte alles chriftlich vereinbaren, mündliche Verträge bereiten oft später Probleme. Lesen Sie hier, weshalb.

     

    Vertragsarten der Vorproduktion & Produktion

     

    Produzentenvertrag

    Koproduktionsvertrag

    Darstellervertrag

    Produktionsvertrag

    Finanzierungsvertrag

    Fördervertrag

    Regievertrag

    Drehbuchvertrag

    Projektentwicklungsvertrag

    Dienstleisterverträge

    Mitarbeiterverträge

    Rückstellungsverträge

    Musikverträge

     

    Zahlreiche Musterverträge finden Sie übrigens im Movie-College-Shop.