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Gelder und Leistungen

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Geld gegen Filmrechte

In Zusammenhang mit der Finanzierung und Absicherung eines Filmes treten weitere Vertragsformen auf, die der Produzent je nach Konstruktion des Projekts abzuschließen hat.#

 

Finanzierungs- oder Darlehensverträge

Die Finanzierung eines Filmes kann auf verschiedenste Weise zusammengestellt werden. Durch Investitionen von Dritten (Privatpersonen, Finanzierungsfonds, Vorverkäufe etc.) gegen Anteile oder Rechte oder auch durch Darlehen von Dritten oder Bankgesellschaften.

 

In diesen Verträgen wird festgelegt, welcher Film nach welchem Drehbuch vom Produzenten in welcher Länge und mit welchem Fertigstellungsziel produziert wird. Die Haftung für Überschreitungen wird je nach Beteiligung auf den Produzenten allein oder auch auf Dritte verteilt und festgeschrieben. In manchen Verträgen werden auch bestimmte Details der Umsetzung, wie etwa besondere Darsteller, Regie, Kamera oder Drehorte festgelegt.

 

Vorverkaufs-Verträge (Pre-sales Agreement)

Filme werden im Idealfall in vielen verschiedenen Ländern über ganz unterschiedliche Vertriebswege ausgewertet. Dies sind beispielsweise Kino, VHS, DVD, Pay-TV, freies Fernsehen, Kabelnetze, Satelliten etc. Es kann durchaus vorkommen, dass der Produzent für seine Finanzierung auch den Vorabverkauf von Rechten für einzelne Territorien für die Finanzierung der Produktion vornehmen muss.

 

Im Vorverkauf sind meistens niedrigere Erlöse zu erzielen als beim Verkauf einer fertigen Produktion. Dabei unterscheidet man sehr genau, zu welchem Zeitpunkt ein Geldfluss zustande kommt. Wenn die Lizenzsumme bei Vertragsabschluss fällig wird, so hilft der Vorverkauf dem Produzenten direkt zur Deckung seiner Herstellungskosten.

 

Wird der Betrag erst bei Ablieferung des fertigen Filmes fällig, so hilft der Vertrag dem Produzenten zur Absicherung eines Bankkredits für die Finanzierung der Produktion. Da Banken gemeinhin als vorsichtig gelten, gewähren Sie meistens nicht die vollen in solchen Verträgen festgehaltenen Summen als Kredit, sondern nur einen niedrigeren Betrag.

 

Verträge über Sicherheiten und Rechteabtretung

Zur Absicherung wollen die Banken meist auch die in den Verträgen vorverkauften Rechte vom Produzenten übertragen bekommen. Damit versuchen sich die Banken abzusichern. Sie können dann, falls der Produzent vertragliche Vorgaben mit der Bank nicht einhält, ohne weitere Erlaubnis vom Produzenten einzuholen, Rechte eigenständig veräußern.

 

Verträge über Fertigstellungsgarantien (Completion Guarantee)

Für einige Produktionen werden Garantien der Fertigstellung verlangt, die letztlich Versicherungen mit erweiterten Kompetenzen des Versicherers sind. Wir kennen diese Versicherungen als „Completion Bond“. Damit soll abgesichert werden, dass der Film nach genau festgelegten Kriterien wie etwa Art, Drehbuchtreue, Länge, Kosten und Termine auch tatsächlich fertiggestellt wird. Besonders Film-Finanzierungsfonds sichern auf diese Weise ihre Investition.

 

Dieser Vertrag zwischen dem Produzenten und einer Versicherung überträgt der Versicherung sehr weitreichende Kontrollbefugnisse. Diese gehen so weit, dass der von der Versicherung eingesetzte Kontroller im „Worst Case“ Stab, Darsteller, selbst die Regie auswechseln, ja praktisch die gesamte Produktion übernehmen kann.

 

Da Filmproduktionen häufig sehr risikobehaftet sind, muss der Kontroller über sehr viel Fachwissen verfügen, um Notsituationen während der Produktion auffangen und regulieren zu können. Dafür haften die Versicherungen aber auch für die Fertigstellung des Filmes und übernehmen im Zweifelsfall auch die Überziehungen. Die Versicherungen lassen sich diese Risikobereitschaft kräftig honorieren. Sechs bis acht Prozent der Herstellungskosten sind üblich, manchmal wird dieser Betrag im Nachhinein etwas reduziert, falls keinerlei Eingreifen der Versicherung erforderlich war.

 

Wichtig für den Produzenten ist es, die Kriterien für eine Übernahme der Produktion durch den Kontroller nicht zu eng festzulegen. Es sollten immer auch kleinere Änderungen des Drehbuchs in der laufenden Produktion möglich sein, ohne dass damit bereits ein Verstoß gegen den Completion-Vertrag vorliegt.

 

Fernsehrechte-Vertrag

Auch wenn es hierzulande sehr verbreitet ist, mit Fernsehsendern Koproduktionsverträge zu schließen, so gibt es durchaus auch reine Lizenzverträge.

Bei diesen wird dem Fernsehsender das Recht übertragen, den Film für einen bestimmten Zeitraum mit einer bestimmten Zahl von Wiederholungen auszustrahlen. Dabei werden pauschale Vergütungen vereinbart, mit denen sämtliche vereinbarten Sendungen abgegolten sind.

 

Auch die Lizenzsumme, die für eine Ausweitung der Vereinbarung (Zeitraum, Häufigkeit oder zusätzliche Videoverwertung durch den Sender) fällig würde, kann bereits vereinbart werden.

Es wird weiter festgelegt, ob es etwa für eine Kino- oder Pay-TV-Auswertung Sperrzeiten vor der ersten Sendung gibt (holdback period).

In solchen Verträgen werden auch die Befugnisse des Senders für Änderungen, Kürzungen oder sonstige Umarbeitungen festgelegt.

 

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