Drohne Sky 2000

 

Die Stimmen, die nach schärferen Regelungen für den Einsatz von Flugdrohnen rufen, werden immer lauter. Zu viele Unfällen und Beinahe-Unfälle, selbst an Flughäfen, lassen die praktischen Fluggeräte, welche auch die Menge an Flugaufnahmen in Filmen bis zur völligen Sinnfreiheit erhöht haben, in einem anderen Licht erscheinen.

Während vor gar nicht langer Zeit Flugaufnahmen nur von personengesteuerten Fluggeräten wie Hubschraubern, Leichtflugzeugen etc. möglich waren, für deren Nutzung ein echter Flugschein notwendig war, kann heute praktisch Jeder für kleines Geld ein ferngesteuertes Fluggerät starten.

Während jedes Land bisher eigene Wege geht, mit Risken und Möglichkeiten von Flugdrohnen umzugehen, arbeitet die ISO an einer weltweiten Norm. In Deutschland waren Drohnen noch bis 2019 erst ab 5 KG Gewicht anmeldepflichtig und Flüge über Großstädten grundsätzlich, auch mit Leichtdrohnen verboten, in England ist eine Zone von einem Kilometer rund um jeden Flughafen Verbotszone, jeder strickt an einem eigenen Regelwerk.

 

Standardisierung

Die ISO, die "International Organization for Standardization" hat nun einen Entwurf erarbeitet, der internationale Standards für die Konstruktion, Ausführung und die Nutzung von Drohnen vorsieht. In diesen finden sich viele der bisher individuell getroffenen Regeln wieder, wie etwa Flugverbotszonen um sensible Bereiche wie Flughäfen, Kernkraftwerke etc. und technische Einrichtungen um die Einhaltung dieser Flugverbote auch sicher zu stellen.

Damit sollen Vorgaben für die Gerätehersteller und die Anwender genormt werden und auf diese Weise zu einer höheren Sicherheit im Umgang mit Flugdrohnen beitragen. Inzwischen sind alle Drohnen, die mehr als 250 Gramm wiegen, anmeldepflichtig und die Benutzer müssen einen sogenannten Drohnenführerschein machen. Seit dem 01.01.2021 benötigen Mini-Drohnen,ie beispielsweise die "DJI Mini 3 Pro" mit einem Abfluggewicht unter 250 g, auf Seiten der Betreiber nur eine Haftpflichtversicherung und eine Registrierung der Piloten.