• Development-Vertrag

    Projektentwicklung

    Stoffrechte (Basic rights agreement)

    Ein Produzent, der ein Projekt entwickeln und verfilmen möchte, welches auf einer bereits vorhandenen Vorlage basiert (Theaterstück, Roman, Kurzgeschichte, exklusive Geschichte etc.), muss das Recht erwerben, dieses zu verwenden und als Film zu verwerten. Es macht keinen Sinn, ein Drehbuch oder gar einen Film zu verwirklichen, über dessen Stoffrechte man nicht verfügt. Das wird keine Förderung unterstützen, kein Fernsehsender senden, kein Filmverleiher ins Kino bringen.

    Wer sich nicht sicher ist, ob das geplante Projekt auch zustande kommt, kann einen Stoff auch optionieren. Der Stoff wird dann für einen begrenzten Zeitraum quasi für den Produzenten reserviert und es wird zunächst nur eine kleinere Summe fällig. In diesem Optionsvertrag wird auch festgelegt, welcher Lizenzbetrag fällig wird, wenn das Projekt zustande kommt und welchen Umfang die Rechte in diesem Fall haben. (Dauer, Territorien etc.)

     

    Auf jeden Fall sollte der Produzent die Rechte möglichst frühzeitig erwerben oder optionieren. Häufig hat man es ohnehin mit Verlagen zu tun, die bemüht sind, möglichst hohe Erlöse für ihre Rechte zu erzielen. Je fortgeschrittener ein Projekt ist, desto teurer werden in der Regel solche Rechte gehandelt.

     

    Drehbuchvertrag  (Writer´s agreement)

    Ganz gleich ob es sich um ein Originaldrehbuch oder eines nach einer vorhandenen Buchvorlage handelt, der Drehbuchautor erbringt eine kreative Leistung und hat damit Urheber-, sowie Nutzungsrechte an diesem Drehbuch. Während die Urheberrechte nicht übertragbar sind, erwirbt der Produzent die Nutzungsrechte. Ist ein Drehbuch noch gar nicht geschrieben, und der Produzent beauftragt den Drehbuchautor damit, so fixiert der Vertrag Art und Umfang der Rechte, der Verwertung, sowie das Honorar. Darüber hinaus hält man auch fest, wie viele Versionen des Drehbuchs (drafts) der Autor erstellen muss, falls der Produzent nicht mit der ersten Fassung zufrieden ist.

     

    Ähnlich wie beim Optionieren eines Stoffes kann der Vertrag auch verschiedene Stufen des Honorars beinhalten. Ein kleinerer Betrag für das Schreiben selbst gezahlt. Ein zusätzlicher Betrag wird fällig falls das Drehbuch tatsächlich verfilmt wird.

    Ganz wichtig bei Originaldrehbüchern ist auch eine Klausel wonach der Autor versichert, Inhaber der Rechte an Idee und Stoff zu sein, keine Rechte anderer zu verletzen und den Produzenten von allen Ansprüchen Dritter freizustellen.

     

    Auch die Rechte-Situation in Zusammenhang mit möglichen anderen Publikationen etwa Buch zum Film etc. wird im Vertrag geklärt. Dabei sind auch die prozentualen Beteiligungen an möglichen Einnahmen aus diesen Drittverwertungen zu klären. Schließlich sollte in dem Vertrag auch stehen, bei wem die Verwertungsrechte verbleiben, falls das Projekt vom Produzenten nicht verwirklicht wird.

     

    Projekt- Entwicklungsvertrag  (Development agreement)

    Wenn die Finanzierung der Projektentwicklung nicht vom Produzenten selbst aufgebracht wird, sondern von Dritten stammt, so ist auch darüber ein Vertrag zu schließen. Dritte können zum Beispiel Förderungen, Fernsehanstalten, Filmverleiher oder Investoren sein.

     

    Sinn dieser Verträge ist es, den Finanziers eine Aussicht auf Rückzahlung und Rendite oder Übertragung von Rechten zu geben, den Produzenten gleichzeitig die größtmögliche Planungsfreiheit einzuräumen. In diesen Verträgen werden die Rückzahlungsmodalitäten festgehalten, sowohl für den Fall dass das Projekt verfilmt wird, als auch für jenen, dass es gar nicht erst zustande kommt. Auch dies sollte trotz Investitionen möglich sein. Denn es ist allemal billiger, bereits im Entwicklungsstadium von einem schlechten Vorhaben Abstand zu nehmen, als daraus auch noch einen schlechten Film herzustellen.

    Wenn die Verwirklichung eines Filmes gesichert ist, beginnt die Vorproduktion (Preproduction). Weitere Verträge für die Vorproduktion werden erforderlich.

     

     

  • Regie-Vorarbeit

    Buch einrichten 500Wie sieht eigentlich die Vorproduktionsphase für Regisseur*Innen aus? Ein kurzer Überblick

  • Vorausgetrauert

    Herbstwasser 1000Medien produzieren Nachrufe über prominente Persönlichkeiten auf Vorrat,- trauern quasi virtuell im voraus

  • Vorverträge

    Vorproduktion (Preproduction)

    Siegel

    Besiegelt und Gültig

    Diesen Vertrag schließen Fernsehsender, Filmverleiher oder sonstige Auftraggeber mit einem Produzenten, einer juristisch verantwortlichen Person. Darin werden das Projekt, der Umfang, Länge, Rechte-Übertragung, Zahlungsmodalitäten, Abnahmen, Schutzklauseln etc. festgehalten.  Das ist wichtig, damit der Auftraggeber auch sicher gehen kann, dass er für sein Geld auch das gewünschte Produkt erhält.

     

    Die meisten deutschen Fernsehsender verlangen vom Produzenten eine Bürgschaft in Höhe von 50% des Fernsehanteils. Da nämlich die meisten Produktionen von ihrer Gesellschaftsform eine GmbH sind, haften diese, falls bei dem Projekt finanziell alles daneben geht, nur bis zur Höhe ihrer Einlage, also meistens bis 25.000 Euro. Das genügt den Sendern nicht als Sicherheit. Gibt also der Sender z. B. 300.000 Euro, so muss der Produzent eine Sicherheit in Höhe von 150.000 Euro beibringen.

     

    Ferner wird festgehalten, für wie lange und in welchen Territorien der Auftraggeber den Film verwerten darf. Auch Sperrfristen (z. B. Film darf erst 2 Jahre nach Fertigstellung im TV gesendet werden) etwa für eine Kinoauswertung werden hier festgehalten. Auch evtl. Gewinnbeteiligungen oder etwa der Verbleib von Restmaterial werden in solchen Verträgen festgehalten.

     

    Koproduktionsvertrag

    Wenn zwei oder mehrere Produktionen gemeinsam einen Film produzieren, wird dies vertraglich vereinbart. Häufig befinden sich die Produktionsfirmen in verschiedenen Ländern, dies erleichtert häufig die Finanzierung, da Rechte vorab an mehrere TV-Sender verkauft werden können und auch Fördermittel aus mehreren Ländern, in denen der Film gar nicht gedreht wird, zur Verfügung stehen. Auch steuerliche Vorteile anderer Ländern können durch Koproduktionen in ein Filmprojekt eingebaut werden. Doch auch das Fördersystem in Deutschland mit den vielen unterschiedlichen Länderförderungen kann bereits die Zusammenarbeit mehrerer Produzenten aus unterschiedlichen Bundesländern notwendig machen.

     

    Viele Länder haben bereits Koproduktions-Abkommen miteinander geschlossen und festgelegt, welche Kriterien erfüllt sein müssen.

     

    In diesen Verträgen werden Rechte und Pflichten der Koproduktionspartner festgelegt und natürlich auch, wie mögliche Gewinne aufgeteilt werden sollen.

     

    Darstellervertrag

    Wie der Name schon sagt, werden Schauspieler, aber auch Sänger, Tänzer oder Musiker im Bild vertraglich an das Projekt gebunden. In diesen Verträgen werden Zeitrahmen, Honorierung, Bedingungen für Nachdrehs oder auch Pressarbeit festgelegt. Die Zahl der Drehtage und Inhalt der Darbietung werden genauso festgelegt, wie etwaige Konsequenzen, wenn ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. (Darsteller kommt nicht zum Dreh, sagt kurzfristig ab etc.)

    Ganz wichtig ist auch die weittestgehende Übertragung der Nutzungsrechte an der im Film dargebotenen Leistung auf den Produzenten. Es kann für einen Produzenten ein unkalkulierbares Risiko darstellen, wenn er etwa nur die Fernsehverwertung im Vertrag stehen hat und der Film überraschend ins Kino kommt. Die Nachforderungen können vernichtend sein.

     

    Große Probleme können auch vereinbarte Wiederholungshonorare darstellen. Liegen diese zu hoch, sind Wiederholungen des Filmes häufig ausgeschlossen.

     

    Produktionsvertrag

    Meistens besitzt der Produzent eine Firma, die seinen Film auch herstellen wird. Es kommt aber auch bei uns durchaus vor, dass der Produzent, der ein Projekt entwickelt und die Finanzierung auf die Beine gestellt hat, gar nicht die Herstellung des Filmes selbst vornimmt. Er sucht sich dann einen Line-Producer, eine Firma die in seinem Auftrag den Film herstellt.

     

    Diverse Produzenten bekommen auch aufgrund langjähriger Kontakte oder Vereinbarungen mehr Projekte, als ihre eigene Firma im Jahr bewältigen könnte. Sie vergeben daher diese Filme an Dritte, behalten aber meist sämtliche zur Verwertung erforderlichen Nutzungsrechte.

     

    Ein häufig anzutreffendes Modell funktioniert so, dass der Produzent selbst alle für die Verwertungsrechte relevanten Verträge mit den Kreativen direkt schließt, während die ausführende Produktionsfirma die übrigen Verträge mit den Technikern und dem übrigen Stab abschließt.

    In solchen Verträgen muss auch sehr gewissenhaft festgelegt werden, wie im Falle von Budget-Überschreitungen oder auch Unterschreitungen die Last oder der Vorteil aufgeteilt wird. Es gibt auch Produzenten, die Einsparungen abschöpfen, aber auf der anderen Seite das Risiko der Überschreitungen völlig dem Auftragsproduzenten überlässt.