Auch wenn man während der Dreharbeiten ja eigentlich alle Hände voll mit
Kreation und Organisation zu tun hat: Bei einem abendfüllenden
Spielfilmprojekt entsteht ein sehr großer Aufwand an Buchhaltung. 10 bis 20
mit Belegen prall gefüllte Aktenordner sind durchaus üblich.
Unzählige kleinere und größere Ausgaben wollen belegt und eingebucht
sein, denn jede Ausgabe, die sich nicht nachweisen lässt, muss die
Produktion aus eigener Tasche bezahlen und zudem als Gewinn versteuern.
Leider kommt dies häufiger vor, als man denkt.
Abenteuer
eines Quittungsblocks
In der Praxis werden in der Hektik des Drehalltags unzählige Ausgaben
getätigt. Hier rasch ein Klebeband aus dem Schreibwarenladen, da 20 Mark
für den Hausmeister des Motivs, um ihn freundlicher zu stimmen. 100 Mark
für den Mopedfahrer, dessen Gefährt eine leichte Schramme beim Ausladen der
Lichtstative erlitt. 40 Mark für die Bauarbeiter, damit sie immer wenn die
Kamera läuft, auf Ansage die Presslufthämmer pausieren lassen. Manche
Ausgabe lässt sich gar nicht schriftlich belegen, manchmal fehlt die Zeit
oder aber es gibt Belege, die nicht einmal das Papier wert sind, auf dem sie
stehen.
Spätestens bei der Prüfung durch die Treuhand (wenn der Film z. T.
mit Fördergeldern entsteht), durch das Finanzamt oder die Krankenkassen
verursachen ungültige Belege eine Menge Probleme und häufig genug Kosten.
Filmbuchhalter oder Filmgeschäftsführer warnen stets vor Drehbeginn vor den
unbrauchbaren Quittungen, doch jeder Produzent kann nach Abschluss eines
Filmes mindestens eine Handvoll davon ins Altpapier werfen.
Wie
sehen sie aus, die „Schrottbelege“?
Besonders verbreitet sind die so genannten Eigenbelege. Wenn man
Geld ausgibt, welches nicht durch die üblichen Wege der Buchhaltung fließt,
wird gerne zum Eigenbeleg gegriffen. Was die Produktion damit später bei der
Buchhaltung anfangen kann wird nicht reflektiert.
Besonders Requisite, Ausstattung und Kostüm aber auch die Aufnahmeleitung
verfügen hier manchmal über beeindruckenden Variations-, und
Fantasiereichtum.
Nicht nur die berühmten Quittungsblöcke, die man im
Schreibwarengeschäft im Sixpack erwirbt, auch alle anderen Untergründe, auf
denen Kugelschreiber haften bleibt, von der Brötchentüte bis zum
Pizzakarton, dienen für allerlei „Special Effects“.
Da findet sich dann unter „Spendenquittung“ (Man kennt das von
Kirchen, gemeinnützigen Vereinen etc.) in ordentlichen Druckbuchstaben
säuberlich ausgefüllt: Eigenquittung. 50 Mark Spende Kaffeekasse an
Klinikum, Leih von OB-Kittel und Atemmaske. Datum und Unterschrift vom
Ausstatter höchstpersönlich. Gewiss keine Spendenquittung, ist der
Ausstatter doch weder eine Kirche noch ein eingetragener Verein. Der Beleg
ist bei keinem Finanzamt der Welt absetzbar.
Beliebt sind auch Quittungen, auf denen man von den Straßenmusikern
an der Ecke mal rasch den Erhalt von 500,- DM bestätigen lässt.
Ist schon richtig, die Herren haben im Bild musiziert, aber das dürfen sie
gegen Bezahlung nur auf Lohnsteuerkarte. Schlecht für die Produktion.
Entweder sie macht sich eines Vergehens strafbar oder sie muss Geld,
welches sie ausgegeben hat, als Gewinn versteuern.
Weit verbreitet sind auch unleserliche Quittungen auf denen
lediglich der mehrstellige Barbetrag lesbar ist, der Verwendungszweck oder
gar der Empfänger jedoch nicht. Komparsenquittungen nur mit einem Namen
ohne Adresse eignen sich ebenfalls gut fürs Papier-Receycling.
Spielregeln
Sie sollten Ihrem Team unmissverständlich und vor Drehbeginn, am besten
in schriftlicher Form, folgendes mitteilen: Im Sinne einer ordentlichen
Buchführung eines Filmvorhabens ist die Einhaltung folgender Formalien für
die Abrechnung von Kassenbelegen unumgänglich:
Rechnungen/Quittungen bis 100 Euro (brutto)
Name und Adresse des Händlers/Lieferanten
Datum
Art und Umfang der Leistung/gekauften Ware
Bruttorechnungsbetrag
Mehrwertssteuersatz
Rechnungen über 100 Euro
Name und Adresse des Händlers/Lieferanten
Name und Adresse des Leistungsempfänger (=Filmproduktion)
Exakte Firmenbezeichnungen: GmbH, KG, AG etc.!
Datum
Art und Umfang der Leistung/gekauften Ware
Nettorechnungsbetrag (=Entgelt)
Mehrwertssteuerbetrag
Bewirtungsquittungen (Restaurantrechnungen)
Jeder Beleg wird einzeln abgerechnet. Rückseite muss unbedingt
ausgefüllt werden. Dabei beachten:
Anlass der Bewirtung
Wer wurde bei dem Essen bewirtet?
Datum und Unterschrift des Bewirtenden (=Filmproduktion!)
Keine Zusammenfassung von Belegen. Keine Pauschalbelege (Essen und
Getränke 300,-) sondern
Einzelaufstellung aller Positionen
Nur Maschinenbelege werden akzeptiert, handgeschriebene Quittungen
sind wertlos!
Bei Rechnungen über 100 Euro brutto Angabe des Rechnungsempfängers
(Produktion)
durch die Gaststätte
Wie werden die Belege sortiert und aufbereitet?
Belege, die kleiner als A4 sind, werden auf A4-Blätter aufgeklebt oder
mit Bürohefter angeheftet, auf eine A4-Seite auch mehrere kleine Belege
gemeinsam. Kostengruppen nicht vermischen, sondern nach Art trennen.
Telefonbelege zusammen, Requisiten zusammen, Benzinbelege zusammen,
Büromaterial zusammen. Die Belege jeder Kostengruppe nach Datum sortiert
zusammenfassen.
Sollten für die Produktion auch Ländereffekte wegen der Förderung
relevant sein, sind die Belege auch nach Bundesländern zu trennen.